Ärzte können bald digitalen Impfnachweis in der Praxis erzeugen

Ärzte können ab 12. Juli aus ihrer Praxissoftware heraus den OCR-Code erzeugen, der für den digitalen Impfnachweis auf das Smartphone überspielt werden kann.

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(Bild: Biontech)

Update
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Ab dem 12. Juli sollen Ärzte aus ihrer Praxissoftware heraus den OCR-Code erzeugen können, der für den digitalen Impfnachweis auf das Smartphone überspielt werden kann. Zudem können Ärzte den Status "genesen" feststellen und dokumentieren. Als eine der ersten Firmen hat Mediatixx, Hersteller von Praxisverwaltungssoftware-Systemen (PVS) für das entsprechende Softwaremodul die Zulassung beim Bundesgesundheitsministerium beantragt.

Mediatixx – mit 27 Prozent Marktanteil und 40.000 Ärzten die Nummer 2 im PVS-Marktsegment – hat nach eigenen Angaben das Softwaremodul für die Ausgabe von Covid-19-Zertifikaten fertiggestellt und die Zulassung zum Einsatz in den Praxen beantragt. Das Modul soll Bestandteil des regulären Quartalsupdates sein. Wie der Ablauf ab dem 12. Juli funktionieren soll, können Ärzte und Medizinische Fachangestellte in einem Lernmodul von Mediatixx erfahren.

Anders als bei dem System für die Apotheken wird das Zertifikat für komplett geimpfte oder genesene Versicherte über die telematische Infrastruktur (TI) des Gesundheitswesens generiert. Die Arztpraxis muss also an die TI angeschlossen sein, der Konnektor muss dem Versionsstand PTV-3 entsprechen und mit dem Praxisausweis (SMC-B-Karte) autorisiert sein. Dann kann zusammen mit den Stammdaten der Versicherten ein QR-Code registriert und ausgedruckt werden, den Versicherte wiederum in der Corona-Warn-App oder in der trackingfreien "CovPass" abspeichern können.

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Kassenärzte können sich diese Leistung mit 2 Euro vergüten lassen. Etwas anders liegt der Fall, wenn Versicherte nicht in der Arztpraxis geimpft wurden. Für den erhöhten Prüfaufwand erhalten Ärzte dann genau wie die Apotheker 18 Euro.

Update: Ursprünglich wurde als Datum der 12. Juni genannt, das war falsch.

(anw)