Etappensieg für Kläger im Microsoft-Prozess

Das US-Justizministerium sieht keine Rechtsgrundlage für Microsofts Antrag, den andauernden Anti-Trust-Prozess gegen den Software-Riesen einzustellen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Das US-Justizministerium sieht keine Rechtsgrundlage für Microsofts Antrag, den andauernden Anti-Trust-Prozess gegen den Software-Riesen einzustellen. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den das Justizministerium gestern beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Microsoft hatte die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil die US-Bundesregierung sich mit dem Konzern gütlich geeinigt habe; die Bundesstaaten allein hätten demnach kein Recht, ein solches Verfahren fortzuführen.

Die zuständige Richterin Collen Kollar-Kotelly hatte daraufhin das Justizministerium gebeten, bis zum 15. April seine Rechtsposition zu dieser Frage darzulegen. Die Erklärung des Ministeriums erweist sich nun als kleiner Etappensieg für die Kläger, die in der Befragung ihrer Belastungszeugen des öfteren Schlappen hinnehmen mussten. Zähneknirschend räumt das Justizministerium ein, es gebe keinen Präzedenzfall, der für eine Einstellung des Verfahrens spräche. Dennoch sehe man die Forderungen der weiter klagenden Bundesstaaten als wettbewerbsschädigend und schädlich für den Verbraucher an.

Ab heute will Microsoft seine Zeugen vorführen. Als erstes soll AMD-Chef Jerry Sanders den Zeugenstand betreten. Sanders soll belegen, dass eine einheitliche Windows-Version dem technischen Forschritt nützt, die von den Klägern geforderte modulare Version diesen Fortschritt jedoch behindern dürfte. (wst)