Update-Pflicht für digitale Geräte: Gesetz steht zur Abstimmung

Die Große Koalition hat letzte Unstimmigkeiten beseitigt, am Donnerstag steht die Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bundestag zur Abstimmung.

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(Bild: Carlo Toffolo/Shutterstock.com)

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Die Große Koalition hat sich auf Gesetzentwürfe "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" geeinigt. Sie sehen unter anderem Ergänzungen zum BGB vor, durch die die Verkäufer von Verbrauchsgütern mit digitalen Elementen zu Updates verpflichtet werden. Die Unternehmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dementsprechend anpassen.

Das Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten und Rechtspolitikers Jan-Marco Luczak erläuterte gegenüber heise online, einige kleinere Unstimmigkeiten seien nach der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag ausgeräumt worden. Nun steht es spät in der Sitzung am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung.

Von dem Gesetz, das das Justizministerium Ende 2020 in die Wege leitete, sind laut Vorlage (PDF) etwa 156.000 Unternehmen in Deutschland betroffen, davon die meisten aus der Kfz-Branche. Dazu kommen unter anderem Anbieter von Computern, Smartphones, Unterhaltungselektronik, Smartspeaker, Foto-Apparaten, Spielwaren, Uhren oder auch elektrischen Haushaltsgeräten.

Die Verkäufer sollen zu Aktualisierungen verpflichtet werden, solange "der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne"; dafür maßgeblich sein könnten Werbeaussagen, die verwendeten Materialien und der Preis der Ware. In der Vorlage heißt es: "In zeitlicher Hinsicht wird im Folgenden angenommen, dass Updates im Durchschnitt, variierend nach Geräteart, für fünf Jahre bereitgestellt werden müssen."

Mit dem Gesetzentwurf soll zu Anfang 2022 die europäische Warenkauf-Richtlinie umgesetzt werden. Die 2019 verabschiedete Richtlinie gilt für den Online- und den klassischen Einzelhandel und erstreckt sich nicht nur auf das eigentliche Produkt, sondern auch auf damit von Anfang an verbundene Apps. Das deutsche Vertragsrecht enthält bisher keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte; das soll sich nun ändern.

"Digitale Elemente, die dauerhaft bereitzustellen sind, können unter anderem Verkehrsdaten in einem Navigationssystem, die Cloud-Anbindung bei einer Spiele-Konsole oder eine Smartphone-App zur Nutzung verschiedener Funktionen in Verbindung mit einer Smartwatch sein", heißt es in der Gesetzesvorlage. Verkäufer müssen dafür sorgen, dass die in der Ware enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.

(anw)