Länder wollen Zwangsfilter in allen Betriebssystemen – Verbände laufen Sturm

Die Länder arbeiten an einer Reform des Jugendmedienschutz-Vertrags. Es droht die Pflicht zur Vorinstallation von Porno- und Jugendschutzfiltern auf Endgeräten.

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Nummerntafel "CENSRD"

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Stefan Krempl
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Die Länder wollen Anbieter von Betriebssystemen etwa für PCs, Laptops und Handys dazu verpflichten, Jugendschutzfilter vorzuinstallieren und per Voreinstellung alle Webseiten zu blockieren, die nicht für unter 18-Jährige geeignet oder nicht mit einem Alterslabel versehen sind. Das beträfe die meisten Webseiten der Welt.

Legistisches Vehikel für diese Zensur soll eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) sein. IT- und Medienverbände sowie Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle üben scharfe Kritik an diesem Plan. Das vorgeschlagene Konzept sei "weder technisch praktikabel noch inhaltlich umsetzbar", beklagen die Organisationen in einem heise online vorliegenden Brandbrief an die Chefs der Staatskanzleien der Länder.

"In seiner Wirkung ist es weder angemessen noch effektiv. Das daraus zwangsläufig resultierende Overblocking kann nicht im Interesse der Länder sein. Wir bitten Sie dringend, dies bei der weiteren Arbeit am JMStV zu berücksichtigen." Zu den Unterzeichnern des Schreibens vom 8. Juni gehören die Verbände Bitkom, eco, Game, Vaunet und ZVEI sowie die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Dazu kommen die Selbstregulierungsinstanzen FSF, FSK, FSM und USK. Auch der Hersteller des Jugendschutzprogramms JusProg hat den Brief unterschrieben.

Einer der problematischen Aspekte des Diskussionsentwurfs liegt laut den Kritikern darin, dass der allergrößte Teil der Inhalte im internationalen Internet über keine technischen Alterskennzeichen im Sinne des JMStV verfüge. Es sei auch nicht zu erwarten, dass sämtliche Webseiten-Betreiber "in Zukunft nach dem deutschen System labeln werden". Dies würde Betriebssystem-Anbieter "zu einem faktischen Sperren weiter Teile des Internets verpflichten – und zwar im Ausgangspunkt auf sämtlichen Geräten", solange die Altersverifizierung der Nutzer nicht abgeschlossen sei.

In dem umstrittenen "ersten Arbeitsentwurf" für die JMStV-Reform heißt es in Paragraf 12: "Betriebssysteme, die auch für den deutschen Markt bestimmt sind, müssen technische Programme vorsehen." Diese Filter müssten zunächst "in den Grundeinstellungen die Altersstufe 'unter 18 Jahren' vorsehen, es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen". Erziehungsberechtigten soll es "in einfacher und sicherer Weise" möglich sein, "auch ein jüngeres Alter des Kindes einzustellen".

"Reichweitenstarke Anbieter von Telemedien mit redaktioneller Verantwortung", die mehr als 100.000 Nutzer pro Monat haben, sollen zudem eine Softwareschnittstelle parat halten müssen, die es dem Betriebssystem erlaubt, die Altersstufe des Anwenders anonymisiert zu übermitteln. Die Daten sollen nach jedem Zugriff unverzüglich wieder gelöscht werden. Entsprechende Betreiber etwa von Nachrichtenseiten müssten zudem softwarebasiert sicherstellen, dass entwicklungsbeeinträchtigende Angebote nur entsprechend der dafür geeigneten Altersstufen zugänglich sind.

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Für Medienplattformen, Vermittler und gegebenenfalls Videoportale wie YouTube mit mehr als einer Million Nutzern pro Monat kommt mit dem Vorhaben zusätzlich die Auflage zu, Systeme einzurichten und zu betreiben, die es Nutzern erlauben, nicht angemessen gekennzeichnete unzulässige und entwicklungsbeeinträchtigende Angebote zu melden. Gegebenenfalls müssten sie auch selbst Inhalte klassifizieren. Die Vorschriften sollen auch für ausländische Anbieter gelten, deren Dienste "zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind".

Bei der Beurteilung einer Entwicklungsbeeinträchtigung müssen Anbieter dem Entwurf zufolge zudem künftig neben inhaltlichen Risiken "insbesondere auch Kommunikations- und Kontaktrisiken, Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens sowie ökonomische Risiken" beachten.

Der Diskussionsentwurf stammt vom April 2020. Seitdem haben verschiedene Anhörungen vor allem mit Wirtschaftsvertretern stattgefunden. Aus dem Dialog haben die Beteiligten unterschiedliche Schlüsse gezogen. So erklärte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk, in einer Mitteilung der Landesmedienanstalten im März nach einem "medienpolitischen Gespräch", dass die "größte Herausforderung" eine "leicht zu konfigurierende, betriebssystemübergreifende Jugendschutzeinstellung auf allen relevanten Plattformen" sei. Die Länder entwickelten deshalb nun "ein neues Konzept für einen praktikablen technischen Jugendmedienschutz".

"Zahlreiche Fachgespräche mit Branchenvertretern und Wissenschaftlern" haben laut Schenk bestätigt, dass der entwickelte Filteransatz "mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist".

Die Verbände und Selbstkontrollinstitutionen betonen: Die erwähnte "Bestätigung" habe es "in keinem der Fachgespräche, in denen die hier unterzeichnenden Branchenvertretern beteiligt waren, gegeben". Das Gegenteil sei der Fall: In diesen Runden "wurde sehr deutliche Kritik an dem Entwurf geäußert, unter anderem gerade auch mit Blick auf die technische Umsetzbarkeit". Bevor die Länder einen neuen Anlauf machten, "möchten wir noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen, dass wir weiterhin sehr ernste und grundsätzliche Bedenken gegenüber dem neuen Regulierungskonzept haben". Man sei jedoch bereit, "an die bereits gut funktionierenden Ansätzen aus der Branche anzuknüpfen".

Aus Kreisen der Jugendschützer der Länder sind Forderungen nach vorinstallierten Pornofiltern schon vor einigen Jahren laut geworden. Eine Pflicht zur Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet wollten die Ministerpräsidenten bereits mit einer JMStV-Novelle 2010 einführen. Gegner betonten schon damals, dass das Vorhaben nicht praktikabel sei und zu großer Rechtsunsicherheit führen würde. Die Initiative scheiterte letztlich am Widerstand des Landtags Nordrhein-Westfalens.

Zu größeren Änderungen an dem Regelwerk kam es voriges Jahr mit dem Beschluss des Medienstaatsvertrags, bei dem die Länder nach Kritik von einem allgemeinen Pornowerbeverbot absahen. Parallel verschärfte der Bundestag jüngst das Jugendschutzgesetz, das sich ursprünglich auf Trägermedien wie CDs, DVDs sowie Videokassetten konzentrierte. Damit sind Alterseinstufungen für Computerspiele strenger geworden. Produzenten müssen zudem Interaktionsrisiken berücksichtigen. Die Länder kritisierten, dass das Schutzniveau zu gering sei, Doppelstrukturen aufgebaut würden und Zuständigkeiten unklar blieben.

(ds)