Amazon macht Zulieferern "ein Angebot, das sie nicht ablehnen können"

Amazon lässt sich von börsennotierten Zulieferern vertraglich Optionsscheine unter Börsenwert zusichern. Spätere Übernahmen nicht ausgeschlossen.

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(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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Amazon lässt sich von börsennotierten Zulieferern das Recht einräumen, Anteile des Unternehmens von bis zu 15 Prozent in Form von Optionsscheinen zukünftig auch unter Börsenwert einkaufen zu können. Das geht aus den Unterlagen der beteiligten Unternehmen und Interviews mit den betroffenen Geschäftspartnern hervor, über die das Wall Street Journal berichtet.

Demnach sagten die Führungskräfte mehrerer beteiligter Unternehmen aus, dass "sie das Gefühl hatten, Amazons Forderung auf das Recht zum Kauf von Aktien nicht ablehnen zu können, ohne den Abschluss eines größeren Vertrags zu riskieren". Als Begründung nannten die Unternehmen etwa, dass die Geschäfte mit Amazon ihnen selbst zugutekommen könnten – auch in Form von steigenden Aktienkurse.

In einigen Fällen ließ sich Amazon laut dem Bericht auch Rechte zur Vertretung im Vorstand und zur Möglichkeit Übernahmeangebote von Dritten zu überbieten, einräumen. Mindestens ein Dutzend solcher Geschäft soll Amazon mit börsennotierten Unternehmen und mehr als 75 ähnliche Geschäfte in den vergangenen zehn Jahren mit privat geführten Unternehmen abgeschlossen haben, erklärt eine mit der Angelegenheit vertraute Person.

Bei seinen Lieferantenverträgen, die Optionsscheine beinhalten, setze Amazon auf "genaue lukrative Bedingungen, da viele Unternehmen das Angebot nicht ablehnen werden", so einige ehemalige Führungskräfte von Amazon.

Eine Amazon-Sprecherin sagte, dass die Verträge mit den Zulieferern und die damit verbundenen Optionen an Meilensteine gebunden seien, die Amazon erfüllen müsse – etwa die Abnahmemenge beim Lieferanten. Die mit Garantien von Amazon abgeschlossenen Handelserträge lägen bei weniger als einem Prozent. Zu weiteren Details wollte sich Amazon nicht äußern, heißt es in dem Bericht weiter.

In einem konkreten Fall berichtet das Wall Street Journal über das Unternehmen SpartanNash Co..Der Lebensmittelhändler beliefert Amazon seit 2016. Im vergangenen Jahr habe Amazon den Vertrag für Amazon-Fresh mit dem Lebensmittellieferanten um folgende Bedingungen ergänzt: Sollte Amazon in einem Zeitraum von sieben Jahren Lebensmittel im Wert von acht Milliarden Dollar kaufen, müsse SpartanNash für Amazon die Möglichkeit einräumen, Optionsscheine von etwa 15 Prozent der SpartanNash-Aktien zu einem möglicherweise niedrigeren Preis des Marktwerts zu erwerben. Zusätzlich solle Amazon über alle Übernahmeangebote für SpartanNash informiert und eine Zehn-Tages-Frist für ein Gegenangebot eingeräumt werden.

Kein Kunde habe zuvor solche Bedingungen gefordert, erklärten mit der Angelegenheit vertraute Personen bei SpartanNash. "Die Führungskräfte seien verblüfft" gewesen, haben den Forderungen aber zugestimmt. Mit 15 Prozent wäre Amazon nach der Investmentgesellschaft Blackrock Inc. der zweitgrößte Aktionär von SpartanNash. Einer der Mitarbeiter von SpartanNash erklärte, dass die Führungskräfte nicht mit einem der größten Kunden (Amazon) feilschen wollten und die Bindung an Amazon das Profil des Unternehmens verbessern könnte. Eine Sprecherin von SpartanNash lehnte eine Stellungnahme ab.

Amazon gilt als die größte Produkt-Suchmaschine der Welt und hat mehr als 50 Prozent Anteil am deutschen E-Commerce-Umsatz. Allein in Deutschland hat Amazon mit der integrierten Handelsplattform Marketplace 2018 ein Handelsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro erzielt.

Bereits 2010 hatte Amazon eine Preisvorschrift in seine Geschäftsbedingungen für Händler aufgenommen, nach der Händler ihre Waren auf anderen Plattformen nicht günstiger anbieten durften, als auf dem Marketplace. 2013 nahm das Unternehmen die Vorschriften zur Preisgestaltung zurück und wendete dadurch ein Wettbewerbsverfahren des Bundeskartellamts ab.

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2017 verzichtete Amazon nach einer kartellrechtlichen Untersuchung der EU-Kommission auf die "Paritätsklausel", um ein mögliches Bußgeld von zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes abzuwenden. Die sogenannte Paritätsklausel verlangte von Verlagen, Amazon bei E-Books mindestens genauso gute Konditionen einzuräumen wie anderen Händlern.

2020 hat das Bundeskartellamt ein Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet, um den Ausschluss von Dritthändlern bei Markenwaren zu untersuchen. Seit 2018 führt Amazon etwa eine offizielle Verkaufslizenz von Apple und seit 2019 dürfen nur noch autorisierte Händler, darunter Cyberport und Gravis, Apple-Geräte über Amazon anbieten.

(bme)