EU-Kommission passt Vorschriften für Produktsicherheit an digitale Welt an

Die EU-Kommission hat Vorschläge für überarbeitete Richtlinien zur Produktsicherheit und zu Verbraucherkrediten vorgelegt.

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(Bild: dpa / Arno Burgi)

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Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine überarbeitete Richtlinie für die allgemeine Produktsicherheit vorgelegt. Sie will damit die Verbraucherrechte an die digitale Welt anpassen und gleichzeitig stärken.

Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit sollen Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken im Zusammenhang mit neuen technischen Produkten wie Cybersicherheit und beim Online-Shopping angegangen werden. Mit ihrem Vorschlag will die EU-Kommission sicherstellen, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden. Den Marktteilnehmern werde mehr Verantwortung übertragen, sagte Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz der EU-Kommission.

Online-Marktplätze sollen eine Kontaktstelle einrichten, über die eine direkte Kommunikation über gefährliche Produkte mit den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten möglich werden soll, heißt es in dem Vorschlag. Die Überwachungsbehörden können anordnen, dass gefährliche oder illegale Produkte aus dem Online-Angebot genommen werden.

Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass alle Produkte, die EU-Verbraucher über Online-Marktplätze oder über das nächstgelegene Geschäft erreichen, sicher sind. Das soll unabhängig davon geschehen, ob sie von der EU oder von außerhalb stammen.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte, die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung habe zu einem Anstieg des Online-Shopping geführt und den Finanzsektor grundlegend verändert. "Es ist unsere Pflicht, insbesondere die schutzbedürftigsten Verbraucher zu schützen. Mit unserer Überarbeitung der bestehenden EU-Vorschriften für Verbraucherkredite und die allgemeine Produktsicherheit tun wir genau das."

Die überarbeitete Verbraucherkredit-Richtlinie soll sicherstellen, dass Informationen zu Krediten klar sind und den digitalen Geräten entsprechen. So sollen die Verbraucher verstehen können, was sie unterschreiben. Auch sollen die Vorschriften verbessert werden, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet wird. Damit soll das Problem der Überschuldung vermieden werden. In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern und dafür zu sorgen, dass den Verbrauchern Schuldenberatung zur Verfügung gestellt wird.

Die Vorschläge der EU-Kommission werden nun vom Rat und vom Parlament erörtert. (anw)