Schweizer COVID-Zertifikat gilt künftig auch in der EU und umgekehrt

Die Zertifikate, mit der eine Impfung, durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentiert wird, erkennen EU und Schweiz wechselseitig an.

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Schweizer App "COVID Certificate".

(Bild: Bundesamt für Gesundheit (Schweiz))

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Die Schweizer COVID-Zertifikate werden künftig in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Der nun gefällte Beschluss der EU-Kommission tritt am morgigen 9. Juli in Kraft. Gleichzeitig hat die Schweiz zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen in die Schweiz zu akzeptieren.

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz enthält keinen Mechanismus zur Übernahme von Unionsrechtsakten. Daher musste die Kommission einen separaten Beschluss (PDF) fassen, damit Schweizer COVID-Zertifikate in der EU anerkannt werden können. Mit dem Covid-Zertifikat wird eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentiert.

EU-Justizkommissar Didier Reynders begrüßte, dass die Schweizer Behörden beschlossen haben, ein System auf der Grundlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU einzuführen. Damit werde das Zertifikat nicht nur die Freizügigkeit innerhalb der EU, sondern auch zwischen der EU und der Schweiz erleichtern. Inhaber eines Schweizer Zertifikats können Schweizer Staatsangehörige sein, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen.

Die Schweizer Regierung – der Bundesrat – hatte vorige Woche die Einführung eines "datenminimierten Zertifikats light" beschlossen und damit die gesetzliche Grundlage für die Verordnung über die Covid-Zertifikate angepasst. Mithilfe der App "COVID Certificate" sollen die Besitzer von Covid-Zertifikaten ab dem 12. Juli eine Kopie ohne Gesundheitsdaten generieren können. Das EU-Zertifikat ist seit Anfang dieses Monats EU-weit gültig.

(anw)