Geldwäsche: Bitcoin & Co. sollen in der EU vollends nachverfolgt werden können

Die EU-Kommission will mit ihrem neuen Paket gegen Geldwäsche anonyme Krypto-Wallets untersagen und Sorgfaltspflichten auf den ganzen Sektor ausweiten.

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(Bild: Shutterstock)

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Ein ganzes Bündel an Gesetzesvorschlägen hat die EU-Kommission am Dienstag vorgelegt, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Teil des Pakets sind schärfere Vorgaben für den Einsatz virtueller Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple. Die Kommission will damit sicherstellen, dass Transfers entsprechender Kryptowerte "vollends nachverfolgt werden können".

Schon mit der aktuellen 5. Geldwäsche-Richtlinie müssen Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um Krypto-Währungen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Ihnen obliegt so etwa, die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank zu speichern und Verdachtsfälle zu melden. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter den Identifizierungsvorgaben unterworfen werden. Anonyme Krypto-Wallets will die Kommission grundsätzlich verbieten.

Einen weiteren Schritt zur Novelle des entsprechenden Rechtsrahmens hat die EU-Kommission bereits mit ihrem Entwurf für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte im vorigen Jahr unternommen. Darin sollen die Anforderungen für EU-Emittenten von Tokens sowie für Dienstleister festgelegt werden, die eine Zulassung für die Erbringung ihrer Services im Binnenmarkt beantragen wollen. Der Vorschlag deckt ein breites Spektrum von Tätigkeiten ab, das den Anforderungen der Arbeitsgruppe zum Kampf gegen Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung entspricht beziehungsweise noch darüber hinaus geht.

Mit den neuen Vorschlägen will die Kommission den Anwendungsbereich der Geldwäscherichtlinie, der aktuell den Tausch von Kryptowerten in gängiges Währungsgeld wie Eurobeträge umfasst, auf den breiteren Kreis der Dienstleister aus der geplanten Verordnung für virtuelle Währungsmärkte anpassen. Die Option, ein "anonymes Kryptowerte-Konto" zu eröffnen oder zu nutzen, ist dabei nicht vorgesehen.

Den Mitgliedstaaten sollen mit dem Paket auch umfassendere Möglichkeiten eingeräumt, in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Anbieter von Krypto-Dienstleistungen mit Hauptsitz in einem anderen EU-Land zu verpflichten, eine zentrale Anlaufstelle etwa für offizielle Zustellungen zu benennen. Bei E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern ist dies bereits der Fall.

Alle an der Übertragung von Kryptowerten beteiligten Anbieter müssten laut dem Plan zudem Daten zu den Auftraggebern und Begünstigten der mit ihrer Beteiligung durchgeführten Transfers virtueller Währungen erheben und zugänglich machen. Umgesetzt werden soll dies über eine Reform der 2015 verabschiedeten Verordnung zu Geldüberweisungen. Diese neuen Vorschriften werden laut der Kommission "zu erheblichen Verbesserungen bei der Überwachung der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen führen".

Innovationen im schnell wachsenden Sektor virtueller Währungen, den die Europäische Zentralbank (EZB) mit einem digitalen Euro bereichern will, würden trotz der strengen Regeln nicht behindert, heißt es in Brüssel. Das Vorhaben könne die Krypto-Branche in der Gemeinschaft sogar voranbringen, da sie "von einem aktualisierten und EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen profitiert". Zudem sollen digitale Identifizierungslösungen übers Internet gestärkt und ausgeweitet werden, um die Hürden für die Kunden kleinzuhalten.

Wie schon vorab publik wurde, will die Kommission ferner in der ganzen EU eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro festlegen. Dieses hält sie für hoch genug, "um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen" und zugleich die "wichtige Rolle des Bargeldes" anzuerkennen.

Weitere Komponente ist die Schaffung einer übergreifenden Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche. Sie soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen für Finanztransaktionsuntersuchungen in Form der Financial Intelligence Units (FIU) fördern, koordinieren und gemeinsame Analysen erleichtern, damit grenzübergreifende illegale Finanzströme besser aufgedeckt werden können. Die Behörde wird dem Plan nach risikoreiche Finanzunternehmen direkt beaufsichtigen können. Das Leitungsgremium soll mit sechs unabhängigen Experten besetzt werden und den Einfluss der Mitgliedstaaten begrenzen.

Datenschützer halten die FIUs bereits seit Längerem für zu mächtig. Schon mit den bestehenden Geldwäschevorschriften besteht ihnen zufolge ein Zwang zu einer unverhältnismäßigen Vorratsdatenspeicherung, mit der das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft werde.

Rund ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU wiesen "verdächtige Aktivitäten" auf, begründete der für Kapitaldienstleistungen zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis das Vorhaben. Es gehe "um Milliarden von Euro an schmutzigem Geld". Die EU habe dagegen zwar die schärfsten Bestimmungen weltweit, Schlupflöcher müssten aber geschlossen werden. Hinter den gewaschenen Beträgen stünden "schreckliche Verbrechen", ergänzte Finanzkommissarin Mairead McGuinness. Dazu würden auch existierende Verzeichnisse über nationale Bankkonten vernetzt.

Der Bundestag setzte die 5. Geldwäscherichtlinie Ende 2019 in nationales Recht um. Den Kreis der Betroffenen erweiterte er dabei auf Anbieter, die breit definierte "Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel" verwahren, verwalten oder sichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Dienste dazu dienen, einschlägige Tokens für Dritte "zu halten, zu speichern und zu übertragen". Außen vor blieben nach Protesten von Start-ups Finanzdienstleister, "die außer dem Kryptoverwahrgeschäft" keine weiteren Services erbringen und so keinen direkten Endkundenkontakt haben.

Das Maßnahmenpaket habe das Potential, "bahnbrechend für eine EU-einheitliche Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsbekämpfung zu werden und den europäischen Finanzbinnenmarkt weiter voranzubringen", erklärte Andreas Krautscheid vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). Die Harmonisierung der geltenden Regeln insbesondere bei der Identifikation von Kunden in den EU-Staaten sowie geplante neue Anti-Geldwäsche-Behörde stellten dafür "wichtige Pfeiler" dar.

Die Gesetzgebungsvorschläge der Kommission müssen nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert werden. Die Kommission hofft dabei auf ein zügiges Verfahren, damit die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde 2024 operativ sein kann.

(axk)