Rechts-FAQ: Mobiles Arbeiten

Corona hat dem mobilen Arbeiten einen Schub verpasst, doch viele Angestellte sind noch unsicher, was sie dürfen und was nicht. Wir geben einen Überblick.

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(Bild: Anikin Stanislav/Shutterstock.com)

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Inhaltsverzeichnis

Durch Corona ist das Arbeiten zu Hause alltäglich geworden. Aber gibt es ein Recht darauf? Darf man auch aus dem Ausland arbeiten? Macht es einen Unterschied, ob man "mobil arbeitet" oder ob man im "Homeoffice" ist? Wir geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen.

Was ist rechtlich gesehen eigentlich der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Gesetzlich ist keiner dieser beiden Begriffe definiert. In der Praxis sprechen die meisten Unternehmen von "mobilem Arbeiten", wenn Beschäftigte irgendwo außerhalb des Büros arbeiten. Das kann auch zu Hause sein, also im Homeoffice.

Den Begriff Homeoffice vermeiden viele Unternehmen, weil er leicht mit "Telearbeit" verwechselt werden kann, einer Arbeitsform mit strengen rechtlichen Anforderungen: Vereinbart ein Unternehmen mit einem Angestellten Telearbeit, muss es laut der Arbeitsstättenverordnung die nötigen Möbel und die technische Ausstattung finanzieren und "im Privatbereich des Beschäftigten" installieren.

Gibt es eigentlich einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Arbeitnehmer keinen solchen Rechtsanspruch, abgesehen von temporären Regeln in der Coronazeit. Laut der deutschen Gewerbeordnung darf der Arbeitgeber "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen", soweit in Arbeits- oder Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen nichts Bestimmtes vereinbart ist. Aufgrund der Coronapandemie hatte die Bundesregierung die Arbeitgeber nur vorübergehend verpflichtet, ihren Beschäftigten anzubieten, "in deren Wohnung" zu arbeiten. Diese Regel lief Ende Juni 2021 aus.

In den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl wird wohl wieder über das Thema diskutiert werden. Dass dabei ein Rechtsanspruch herauskommt, ist aber unwahrscheinlich. 2020 lehnte die Union bereits einen Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab, einen Anspruch auf mindestens 24 Tage im Jahr zu schaffen. Nun fordert Heil nur noch, dass Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten den Wunsch nach mobiler Arbeit erörtern und eine Ablehnung schriftlich begründen müssen.

Doch fehlender Rechtsanspruch hin oder her: In der Praxis erlauben trotzdem immer mehr Firmen mobiles Arbeiten.

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Mein Arbeitgeber erlaubt "mobiles Arbeiten". Heißt das, ich darf nun überall arbeiten, wo ich möchte?

In vielen Unternehmen regeln Betriebsvereinbarungen die Details des mobilen Arbeitens individuell, in manchen finden sich auch Aussagen zu möglichen Arbeitsorten. Falls der Arbeitgeber mobile Arbeit erlaubt, ohne solche Details vorzugeben, dürfen Beschäftigte nach herrschender Rechtsmeinung grundsätzlich frei wählen, müssen aber Bedingungen beachten: "Man muss bei der Wahl des Arbeitsortes seine Arbeitsfähigkeit und Erreichbarkeit sicherstellen", fasst Martina Hidalgo, Leiterin des Bereichs Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS, im Gespräch mit c’t zusammen. Außerdem müsse man sonstige Pflichten wie die Wahrung der Vertraulichkeit oder den Datenschutz beachten. "An öffentlichen Orten wie Cafés kann man kaum ausschließen, dass fremde Personen Telefonate mithören oder Bildschirminhalte einsehen."

Ähnlich sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Rechtslage: Die Umstände vor Ort müssten "eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ermöglichen", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. "Unter dieser Voraussetzung geht es aber den Arbeitgeber nichts an, ob Beschäftigte ihr Homeoffice in ihre Stadtwohnung oder im Ferienhaus im Umland einrichten."

Auch die Entfernung zum Büro kann in der Praxis eine Rolle spielen, denn häufig gestatten Firmen das mobile Arbeiten nur nach Absprache für einzelne Tage. Wird für den nächsten Tag spontan ein Termin im Büro angeordnet, zählt die Ausrede nicht, dass man gerade in einer Ferienwohnung im Allgäu weilt. "Der Arbeitgeber behält im Regelfall das Direktionsrecht, auch wenn er eine gewisse Flexibilität gestattet", erklärt Hidalgo.

Darf ich auch von meiner Ferienwohnung auf Mallorca aus mobil arbeiten?

Auch wenn der Strand lockt: Im Ausland dürfen Angestellte nur arbeiten, wenn der Arbeitgeber explizit im Einzelfall zustimmt. Denn das Arbeiten vom Ausland aus hat komplexe sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen – nicht nur für den Arbeitnehmer, auch für den Arbeitgeber.

Bei TUI heißt die Mischung aus Urlaub und Homeoffice „Workation“. Wer aus dem Ausland heraus arbeiten will, braucht jedoch grünes Licht vom Arbeitgeber.

(Bild: tui.com)

Kann ich die Kosten für Laptop, Monitor & Co. von der Steuer absetzen?

Im Winter sind neue Steuerregeln fürs Homeoffice in Kraft getreten, diese gelten aber nicht fürs Arbeiten unterwegs: Für jeden Tag, den man "in der häuslichen Wohnung" arbeitet, kann man bei der Steuererklärung 5 Euro geltend machen. Der Betrag ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt, und er wird vom Finanzamt in den allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro eingerechnet. Man profitiert also nur, wenn man mehr als 400 Euro an sonstigen Werbungskosten hat. Die Regel gilt zunächst befristet für die Steuererklärungen 2020 und 2021. Arbeitsmittel wie Notebooks, Headsets, Webcams oder Schreibtische kann man ebenfalls als Werbungskosten absetzen, wobei man schätzen muss, zu wie viel Prozent man diese Dinge beruflich nutzt. Computer, Peripherie und Software kann man seit 2021 grundsätzlich auf einen Schlag absetzen. Bei anderen Arbeitsmitteln ist es komplizierter: Übersteigt der Kaufpreis 952 Euro, muss man über mehrere Jahre abschreiben.

Wer zahlt bei Unfällen?

Bei allen Unfällen im Büro springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Im Homeoffice und unterwegs ist es komplizierter: Versichert sind dort nur Unfälle bei Tätigkeiten, die betrieblichen Interessen dienen, also zum Beispiel der Weg zum Drucker. Stürzt man hingegen auf dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche, ist die Unfallversicherung laut einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht zuständig. Auch der Weg zwischen Kindergarten und Homeoffice ist nicht versichert – anders als der Abstecher zum Kindergarten auf dem Weg ins Büro. Arbeitsminister Hubertus Heil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Ungleichheit beseitigen soll. Über dieses Gesetz wird wegen der Bundestagswahlen aber wohl erst im nächsten Jahr im Bundestag diskutiert werden.

c’t Ausgabe 17/2021

In c’t 17/2021 liefern wir jede Menge Anregungen und Tipps fürs mobile Büro. Wir bescheren älteren Geräten mit dem Raspberry Pi einen zweiten Frühling, haben Versender von Phishing-Mails entlarvt und den brandneuen AMD Ryzen 5700G getestet. Außerdem beleuchten wir klimafreundliche(re) Kryptowährung, testen USB-Speicher mit Schreibschutz und stellen sechs technische Konzepte für Quantencomputer vor. Ausgabe 17/2021 finden Sie ab dem 30. Juli im Heise-Shop und am gut sortierten Zeitschriftenkiosk.

(cwo)