Facebook und sogenannte Terrororganisationen: Ausnahme von Löschregel "verlegt"

Darf man Posts über Haftbedingungen des kurdischen PKK-Chefs Öcalan öffentlich teilen? Über diese Frage gibt es Unklarheiten bei Facebook.

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(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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Facebook hat eine gültige Richtlinie zu Ausnahmeregeln bei unzulässigen Posts über als "gefährlich" eingestufte Organisationen drei Jahre lang "verlegt", teilte das unabhängige Kontrollgremium Facebooks (Oversight Board) mit. Das Board zeigte sich darüber besorgt, dass neben dem Beitrag über die Haftbedingungen des kurdischen PKK-Gründers Öcalan noch andere Posts von unrechtmäßigen Löschungen betroffen sein könnten. Am vergangenen Freitag reagierte Facebook auf die Vorwürfe.

Vorangegangen war ein Fall, in dem ein Instagram-Post mit Bild von Abdullah Öcalan und ein in diesem Zusammenhang zur Diskussion anregender Beitrag zu Unrecht gelöscht wurden. Die kurdische Arbeiterpartei war von Facebook in der Vergangenheit bereits als "gefährliche Organisation" eingestuft worden (die PKK steht auf der EU-Liste von Terrororganisationen; in Deutschland gilt für die PKK ein Betätigungsverbot). Aufgrund der Einstufung griff bei Facebook eine Regel, die es untersagt, "Gruppen und dieser Kategorie angehörige Individuen" zu unterstützen; dies sorgte für die Löschung des Beitrags.

Gleichzeitig verfügte Facebook schon während des Vorfalls über interne Richtlinien, die eine Ausnahme für diese Regel vorsehen, um Diskussionen über die als gefährlich eingestuften Personen zu ermöglichen. Aufgrund eines Versehens bei der Umstellung auf ein neues Überprüfungssystem im Jahr 2018 wandte Facebook diese Regel jedoch nicht auf Öcalans Fall an.

Der Verfasser des inkriminierten Posts trat daraufhin an das Oversight Board heran, wodurch der Fall einem Ausschuss zugewiesen wurde. Dieser entdeckte, dass eine interne Anweisung aus dem Jahr 2018 bezüglich der Richtlinie zu "gefährlichen Personen und Organisationen" nicht auf das neue Prüfsystem übertragen worden war. Also stellte Facebook den Post am 23. April wieder her und informierte das Kontrollgremium über die derzeitige Überarbeitung der Richtlinie, die Nutzern die Diskussion über "die Haftbedingungen von als gefährlich eingestuften Personen" erlaubt. Die besagte Richtlinie von 2017 wurde sofort wieder hergestellt.

Bis Ende des Jahres möchte Facebook neben der klareren Formulierung von Richtlinien und der Umsetzungen der 12 Empfehlungen des Aufsichtsgremiums auch prüfen, ob ein System eingerichtet werden kann, dass Aufschluss über Fehlerquoten bei angewendeten Regeln zu Verherrlichung und Unterstützung "gefährlicher Personen und Organisationen" ermögliche. Unter anderem solle in Zukunft auch sichergestellt werden, dass Moderatoren "interne Anweisungen und Schulungen zu jeglichen geplanten Richtlinienänderungen erhalten". Unklarheiten bei Nutzern darüber, was bei Facebook erlaubt ist und was nicht, hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben.

(mack)