Medienwächter soll Hamburgs neuer Datenschutzbeauftragter werden

Die Nachfolge von Johannes Caspar soll der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein Thomas Fuchs antreten.

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Fuchs 2018 auf dem Hamburger Mediensymposium.

(Bild: ma-hsh.de)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In Hamburg hat sich Rot-Grün auf den Juristen Thomas Fuchs als Nachfolger des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar geeinigt. Das hat Eva Botzenhart, Grünen-Abgeordnete in der Hamburger Bürgerschaft gegenüber heise online bestätigt.

Fuchs ist seit 2008 Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Die Wahl in der Bürgerschaft soll nächste Woche stattfinden. Die Hamburgische Staatskanzlei kommentierte die Meldung gegenüber heise online bislang nicht.

Fuchs war von 1999 bis 2001 persönlicher Referent des SPD-Wirtschaftssenators Thomas Mirow. Er studierte Jura, Philosophie und Europäisches Recht in Hamburg, Brüssel und Bremen. Als Mediendirektor untersagte Fuchs voriges Jahr die Kooperation Googles mit dem Nationalen Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums, dessen Inhalte in den Suchergebnissen ganz oben erscheinen sollten. Google nahm dies zum Anlass, in einer Beschwerde zu klären, ob der Medienstaatsvertrag und damit die deutsche Plattformregulierung mit Europarecht vereinbar ist. Das Verfahren ist noch anhängig.

Zur Neubesetzung des Prestige-Postens hatte die Hamburgische Bürgerschaft eine Ausschreibung veröffentlicht. Das Auswahlverfahren "in kleinem Kreis" stößt deshalb auf Kritik. Der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte heise online: "Es ist gut, dass relativ zeitnah eine Nachfolge des bisherigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bestimmt wird." Hamburg sei für viele bundesweit relevante Datenschutzfragen zuständig, da dort viele deutsche Hauptniederlassungen liegen.

"Überhaupt nicht gut ist, dass die Nachfolge offenbar wieder in Hinterzimmern ausgekungelt wurde", kritisiert Weichert. Die Datenschutz-Grundverordnung verlange in Art. 53, dass die Auswahl "im Wege eines transparenten Verfahrens" erfolgen muss. "Davon kann wohl nicht die Rede sein." Dieses transparente Verfahren solle sicherstellen, dass die Qualifikation der Bewerber den Ausschlag gibt und nicht das Parteibuch.

Der Jurist und Datenschutzexperte Malte Engeler hatte sich bei mehreren Fraktionen der Bürgerschaft beworben – aber nur von der Fraktion der Grünen eine Eingangsbestätigung erhalten – "ansonsten nichts, von niemandem, auf keinem Kommunikationskanal", sagte er heise online. Eine andere Bewerberin habe keine einzige Eingangsbestätigung erhalten.

Engeler hatte die öffentliche Aufforderung zur Interessenbekundung als "positives Signal" verstanden. Der Verzicht auf einen öffentlichen Auswahlprozess mit der Anhörung aussichtsreicher Bewerber belaste ein Amt, "dessen Hauptaufgabe darin besteht, von den beaufsichtigten Unternehmen und Behörden Transparenz einzufordern". Seit dem Geltungsbeginn der DSGVO hätten dies alle Landesparlamente ignoriert.

Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitales und Datenschutz der Grünen Hamburg, hingegen betonte auf Twitter: "Das transparente Verfahren haben wir mit dem Interessenbekundungsverfahren gerade erstmalig durchgesetzt." Gewählt werde in der Bürgerschaft, in der die Mehrheitsverhältnisse griffen.

(anw)