China: Erstes Datenschutzgesetz soll Tracking durch Firmen einschränken

Der Nationale Volkskongress Chinas hat ein Gesetz zum Schutz persönlicher Daten beschlossen. Überwachung und Scoring durch den Staat bleiben außen vor.

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(Bild: Pavel Ilyukhin/Shutterstock.com)

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In China soll am 1. November ein erstes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft treten. Eine entsprechende Initiative der Pekinger Zentralregierung hat die Kommunistische Partei im Nationalen Volkskongress am Freitag verabschiedet. Die Exekutive und die Legislative reagieren damit auf zunehmende Sorgen in der chinesischen Bevölkerung über Datenmissbrauch durch die Wirtschaft und insbesondere große Internetfirmen. Staatliche Stellen bleiben von den neuen Regeln größtenteils ausgenommen.

Das Gesetz präzisiert laut chinesischen Agenturberichten generell die Grundsätze für den Umgang mit persönlichen Informationen. Datenverarbeiter müssen die Nutzer informieren und die Einwilligung der Betroffenen einholen, bevor sie Informationen über diese erheben, speichern, verwenden, verarbeiten, übertragen, offenlegen, bereitstellen oder löschen.

Das chinesische Parlament unterscheidet mit dem Vorhaben zwischen allgemeinen persönlichen Daten und "sensiblen" Angaben und Messwerten. Zu dieser zweiten Kategorie zählen etwa biometrische Merkmale, religiöse Überzeugungen, medizinische und gesundheitliche Informationen, Finanzkonten und Bewegungsprofile. Für deren Handhabe gelten erhöhte Schutzanforderungen.

Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen die Nutzer über die Grundsätze, Zwecke und Methoden, deren Erhebung und Verwendung informieren. Sie dürfen zudem nicht "übermäßig" viele Informationen über ihre Kunden sammeln, wobei diese Vorgabe recht vage bleibt. Individuen können im Fall von Datenpannen oder -missbrauch zudem künftig Rechtsmittel einlegen.

Firmen wie App-Hersteller sollen Nutzern aber etwa die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob ihre Daten und elektronischen Spuren beispielsweise generell für Direktmarketing und im Speziellen für gezielte, auf Tracking und dem Erstellen von Profilen basierender Werbung verwendet werden dürfen. Diskriminierende Anwendungen, die Konsumpräferenzen und das Einkommensniveau von Usern mithilfe von Big-Data-Analysen auswerten und einzelnen Verbrauchern unterschiedliche Preise anbieten, werden ganz verboten. Anbieter, die sich nicht an die Regeln halten, droht ein zeitweiliger Stopp oder ein endgültiges Aus ihres Dienstes.

Eine Klausel zur Videoüberwachung enthält das Gesetz ebenfalls. Beobachtungskameras und vergleichbare Geräte, die Personenbilder etwa für die automatisierte Gesichtserkennung erfassen, dürfen demnach nur noch zum Aufrechterhalten der Sicherheit in öffentlichen Räumen aufgestellt werden. Bürger müssen zudem künftig mit eindeutigen Zeichen auf eine solche Beschattung und mögliche Identitätserfassung hingewiesen werden.

Westliche und andere ausländische Unternehmen, die in China geschäftlich tätig sind und dabei personenbezogene Daten von dortigen Bürgern verarbeiten, fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Für sie gelten so auch spezielle Vorgaben. Sie müssen etwa Repräsentanten vor Ort benennen und den Aufsichtsbehörden in China Bericht erstatten.

Einige Elemente der chinesischen Initiative – wie der tendenziell weltweite Geltungsbereich, die Schranken für Profiling und die Prinzipien der Zustimmung sowie der Nutzerinformation – ähneln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Diese geht aber mit einem weiteren Set an Betroffenenrechten etwa zum Löschen persönlicher Informationen oder zur Datenportabilität, deutlich über den Ansatz im Reich der Mitte hinaus.

Auch der Kontext, in dem Chinas Datenschutzgesetz gelten wird, ist ein ganz anderer. So sammelt der Staat dort selbst riesige Mengen an persönlichen Informationen über die Bürger. So arbeitet die kommunistische Regierung etwa an einem Sozialkreditsystem inklusive einer Bürgerbewertung in Form eines "Citizen Score". Behörden sollen mit dem "Social Scoring" genau verfolgen können, was die Bevölkerung macht. Über eine Punktevergabe wäre es ihnen dann auch möglich, den Zugang etwa zu Reisen einzuschränken.

Im Westen wird China zudem verstärkt mit der technologisch gestützten Unterdrückung der muslimischen Bevölkerungsminderheit der Uiguren in der autonomen Region Xinjiang sowie dem Kampf gegen die Demokratiebewegung in Hongkong in Verbindung gebracht. In der EU gibt es für Polizei und Justiz zusätzlich zur DSGVO eine spezielle Datenschutzrichtlinie. Von einem ähnlichen Rechtsinstrument ist im Reich der Mitte bislang keine Spur.

Beobachter erwarten, dass die Regierung in Peking in dem Gesetz vor allem auch ein weiteres Werkzeug sieht, um die Macht des einheimischen Technologiesektors weiter einzudämmen. Erst jüngst hatte sie dazu über das Kartellrecht neue Schritte eingeleitet. Anhängig ist zudem etwa eine Klage der Staatsanwaltschaft gegen den Tech-Giganten Tencent. Der Vorwurf lautet, dass der Jugendschutz seiner populären Messaging- und Bezahl-App WeChat nicht ausreicht.

(tiw)