EU plant Energielabel und strenge Umweltregeln für Smartphones und Tablets

Langlebige Akkus, fünf Jahre Sicherheitsupdates und ein Energielabel: Die EU plant ehrgeizige Regeln für Mobilgeräte. Das zeigen Entwürfe, die c't vorliegen.

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(Bild: Montage: c't)

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Das von Fernsehern und Kühlschränken bekannte EU-Energielabel soll im Jahr 2023 auch für Smartphones und Tablets verpflichtend werden. Außerdem plant die EU-Kommission strenge Anforderungen an die Reparierbarkeit und Langlebigkeit der Geräte. Zum Beispiel sollen Hersteller fünf Jahre lang Ersatzteile und Sicherheitsupdates liefern. Akkus müssen besonders langlebig sein – oder austauschbar. Das geht aus Verordnungsentwürfen der EU-Kommission hervor, die c't vorliegen.

Mit den geplanten Regeln will die Kommission dafür sorgen, dass Smartphones und Tablets länger genutzt werden und dadurch klimafreundlicher werden. "Die Nutzungsdauer von Mobiltelefonen liegt bei 2,5 bis 3,5 Jahren und ist damit eher kurz im Vergleich zu anderen Konsumgütern", schreibt die Kommission in einem Begleitdokument zu den Verordnungsentwürfen.

Entwurf des geplanten Energielabels für Smartphones und Tablets: Es soll Energieeffizienz, Akkulaufzeit, Akku-Lebensdauer, Staub- und Wasserschutz sowie die Robustheit anzeigen. Diskutiert wird, darüber hinaus einen Wert für die Reparierbarkeit anzuzeigen.

Um das Ziel zu erreichen, setzt die Kommission an zwei Punkten an: Erstens plant sie im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie Mindestanforderungen bezüglich der Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Zweitens soll ein Energielabel den Kunden helfen, besonders umweltfreundliche Modelle zu identifizieren.

Laut den Entwürfen plant die EU-Kommission ein ganzes Bündel an verpflichtenden Ökodesign-Anforderungen, die 2023 in Kraft treten sollen. Dabei geht es vor allem um Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Hersteller von Smartphones und Tablets müssen fünf Jahre lang Sicherheitsupdates und drei Jahre lang Funktionsupdates kostenlos bereitstellen. Bislang hat nur Apple viele seiner Modelle derart lang mit Updates versorgt, bei Android-Geräten sind deutlich kürzere Support-Zeiträume üblich.
  • Akkus von Smartphones und Tablets müssen entweder nach 500 Ladezyklen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen und vom Nutzer austauschbar sein – oder, wenn sie nicht austauschbar sind, 1000 Ladezyklen schaffen. Bei täglichem Laden würde der Akku also drei Jahre lang kaum nachlassen. Zum Vergleich: Apple gibt an, dass aktuelle iPhone-Akkus nach 500 Zyklen noch mindestens 80 Prozent der Kapazität aufweisen, iPad-Akkus nach 1000 Zyklen. Die meisten anderen Hersteller veröffentlichen bislang keine Informationen zur Lebensdauer ihrer Akkus.
  • Smartphone-Hersteller müssen künftig fünf Jahre lang Ersatzteile wie Akkus, Kameras, Mikrofone, Konnektoren und Faltmechanismen (für Falthandys) an "professionelle Reparaturbetriebe" liefern. Ersatz-Displays müssen auch für Endkunden verfügbar sein.
  • Tablet-Hersteller müssen ihre Ersatzteile sechs Jahre lang vorhalten, da diese Geräte länger genutzt werden als Smartphones.
  • Die Preise der Ersatzteile müssen veröffentlicht werden und dürfen danach nicht mehr erhöht werden. Auch Reparaturanleitungen müssen verfügbar sein, "zu angemessenen und verhältnismäßigen Gebühren".
  • Smartphones müssen in einem standardisierten Test (IEC 60068-2-31) 100 Stürze aus einem Meter Höhe ohne Defekt überstehen und gegen Spritzwasser geschützt sein.
  • Hinzu kommt eine Reihe von Transparenzpflichten. Zum Beispiel sollen Hersteller darüber informieren, welche Mengen an "kritischen Rohstoffen" wie Kobalt und Neodym in den Geräten stecken.

Diese von der Kommission geplanten Mindestanforderungen entsprechen in vielen Punkten den Vorschlägen aus der zugehörigen Vorstudie des Fraunhofer-Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM). In einigen Punkten geht die Kommission jedoch über die ursprünglichen Vorschläge hinaus. So stand zum Beispiel zunächst eine Update-Pflicht von nur zwei Jahren zur Diskussion.

Das geplante Energielabel soll mehrere Umwelteigenschaften der Geräte auf einen Blick zeigen. Zentrale Komponente ist die von Haushaltsgeräten bekannte Skala von A bis G für die Energieeffizienz. Bei Smartphones und Tablets ergibt sich die Effizienz aus einem bestimmten Ausdauerwert, der auf der Akkulaufzeit basiert, geteilt durch die Akkukapazität in Milliamperestunden.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass besonders energieeffiziente Smartphones und Tablets auch länger genutzt werden. Denn je länger die Akkulaufzeit, desto seltener muss der Akku aufgeladen werden und desto langsamer verliert er an Kapazität. So soll die die Lebensdauer der Akkus – und damit der Gesamtgeräte – steigen.

Eine längere Lebensdauer ist bei Smartphones und Tablets der wichtigste Hebel zum Klimaschutz. Denn diese Geräte verbrauchen in der Nutzungsphase nur wenig Strom, die Produktion frisst viel mehr Energie.

Wie die Hersteller die Akkulaufzeit ihrer Geräte und damit die wichtigen Ausdauwerte ermitteln sollen, steht aktuell noch nicht fest. Nach Informationen von c't hat die Kommission das französische Unternehmen Smartviser damit beauftragt, ein Testverfahren zu entwickeln.

Außer der Energieeffizienz soll das Energielabel folgende weitere Werte zeigen:

  • Die typische Akkulaufzeit in Stunden. In diesem Wert einfließen soll die Ausdauer des Geräts beim Telefonieren, Surfen und Videoabspielen.
  • Die Zahl der Ladezyklen, nach denen der Akku noch mindestens 80 Prozent seiner Originalkapazität aufweist. Damit sollen Nutzer Geräte identifizieren können, die die Mindestanforderung von 500 beziehungsweise 1000 Zyklen übertreffen.
  • Die IP-Schutzart, also wie gut das Gerät gegen Staub und Wasser geschützt ist.
  • Einen Robustheitswert, der angibt, wie viel Stürze das Gerät in einem bestimmten Testverfahren ohne Defekt übersteht.
  • Nach Informationen von c't könnte außerdem ein Punktwert für die Reparierbarkeit auf dem Label angezeigt werden. Ein Verfahren zur Bewertung der Reparierbarkeit hat das Joint Research Centre der EU-Kommission bereits entwickelt. In Frankreich gibt es schon seit Anfang 2021 einen verpflichtenden Reparierbarkeits-Index.

Zurzeit sammelt die EU-Kommission zu diesen Plänen Rückmeldungen von Mitgliedsstaaten und Verbänden. Die Mitgliedsstaaten müssen zustimmen – üblicherweise führen die Verhandlungen aber nur zu wenigen Änderungen. Finalisieren will die Kommission die Regeln bis zum zweiten Quartal 2022. Die Regeln für Ökodesign und Energielabel gelten in der gesamten EU unmittelbar und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Ökodesign-Regeln sollen außer für Smartphones und Tablets auch für klassische Handys und für schnurlose Telefone gelten.

(cwo)