Apple gibt ein wenig nach: App-Betreiber dürfen günstigere Bezahlwege anpreisen

Apple muss an einem Heiligtum kratzen: App-Betreiber dürfen Alternativen zu Apples teurem Bezahlsystem bewerben. Dazu kommen 100 Millionen Dollar Entschädigung.

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App-Store-Logo und -Schriftzug durch eine Lupe gesehen

Apple muss die Handschellen für App-Anbieter lockern. Ein bisschen.

(Bild: IB Photography/Shutterstock.com)

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Paukenschlag in Cupertino: Apple muss das Schweigegebot über Alternativen zu seinem Bezahlsystem mit 30 Prozent Provision aufgeben. US-amerikanische App-Betreiber sollen in Zukunft ihren Kunden Bezahlwege außerhalb der App anpreisen dürfen, beispielsweise über E-Mail – selbst wenn sie die E-Mail-Adresse über die App erhalten haben. Das ist Teil eines Vergleichs in der US-Sammelklage Cameron et al v. Apple, mit der mehrere App-Anbieter 2019 Apple verklagt haben.

Zwar verbittet sich Apple weiterhin, fremde Bezahlsysteme direkt in die App zu integrieren oder sie dort zu bewerben. Haben App-User allerdings zu Kontaktaufnahme außerhalb der App zugestimmt, beispielsweise per E-Mail, dürfen App-Betreiber über diese Wege in Zukunft auf alternative Bezahlverfahren hinweisen.

Wann die Änderungen in Kraft treten und ob auch ausländische App-Anbieter von den Lockerungen profitieren werden, geht aus Apples Pressemitteilung von Donnerstagabend (Ortszeit Kalifornien) nicht hervor. Der Vergleich muss noch von dem zuständigen Richter genehmigt werden – es ist derselbe Richter, der auch das Verfahren Epic v. Apple führt, bei dem es ebenfalls um wettbewerbswidrige Einschränkungen des iOS-App-Stores geht.

Zum Jahreswechsel hat Apple die Gebühren für kleine App-Anbieter auf 15 Prozent halbiert. Dieser Rabatt soll noch mindestens drei Jahre weiterlaufen. Außerdem verpflichtet sich Apple dazu, die Algorithmen für Suchergebnisse im App Store drei Jahre lang weiterzuentwickeln. Das soll es neuen und "wertvollen" Apps leichter machen, gefunden zu werden, ohne bessere Platzierungen kaufen zu müssen. Die Reihenfolge der Suchergebnisse soll von objektiven Kriterien wie Downloadzahlen, Bewertungen, textlicher Relevanz und "Nutzerverhaltenssignalen" abhängen.

Parallel erlaubt der Konzern künftig mehr Flexibilität bei den Preisen für Abos, Apps und In-App-Transaktionen. Der Zwang zu Preisen mit 99 Cent hinter dem Dollar hat für zumindest drei Jahre ein Ende. Ebenso lang soll ein jährlicher Transparenzbericht Statistiken über App-Begutachtungen durch Apple, zurückgewiesene Apps, dagegen gerichtete Beschwerdeverfahren, gesperrte Nutzer- und Entwicklerkonten, Suchanfragen und verbannte Apps offenlegen. Außerdem soll Apple das Beschwerdeverfahren besser erklären.

Schließlich erhält jeder US-Entwickler, der im Zeitraum 4. Juni 2015 bis 26. April 2021 mindestens eine App im App Store hatte und damit weniger als eine Million US-Dollar jährlich umgesetzt hat, Anspruch auf Entschädigung für die wettbewerbsfeindlichen Bestimmungen. Insgesamt stellt der Konzern dafür 100 Millionen US-Dollar bereit. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Jahresumsatz des Entwicklers ab und reicht von mindestens 250 US-Dollar bis zu maximal 30.000 Dollar. Wird der Fonds nicht ausgeschöpft, erhöhen sich die Auszahlungen, bis die 100 Millionen Dollar verbraucht sind. Allerdings müssen die Entwickler dabei darauf verzichten, höhere erlittene Schäden einzuklagen.

In derselben Presseaussendung bestätigt Apple die Einführung des neuen News Partner Program mit halbierter Apple-Provision für Medienpartner.

Die Sammelklage Donald R. Cameron et al v. Apple ist am US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien unter dem Az. 4:19-cv-03074 anhängig.

(ds)