Filmfirmen verklagen VPN-Anbieter

Weil auch unehrliche Zeitgenossen VPN-Dienste nutzen, sollen diese vom Netz genommen werden und Milliarden zahlen. Das fordern Filmstudios in einer US-Klage.

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Jemand drückt auf eine Fernbedienung

In China gehen Überwachungsbehörden gegen VPN vor, in den USA Rechteinhaber.

(Bild: Haris Mm/Shutterstock.com)

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Dutzende Filmstudios verklagen gemeinsam sechs VPN-Anbieter. Sie sollen für Urheberrechtsverletzung ihrer Kunden nicht nur geradestehen, sondern diese auch durch Netzsperren verhindern. Außerdem fordern die Kläger, dass die Betreiber alles mitloggen, und dass sie vom Netz genommen werden. Hinzu kommt der Wunsch nach dreifachem Schadenersatz, und Strafschadenersatz.

Das geht aus einer Klage hervor, die die Filmstudios am 24. August in aktualisierter Form beim US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia eingebracht haben. Zu den Klägern zählen Rechteinhaber von Filmen wie Bodyguard, Rambo V, Dallas Buyers Club und Hitman 2. Unter den Beklagten finden sich die VPN-Anbieter Surfshark, VPN Unlimited, Express VPN, VPN Consumer Network und auch die deutsche Zenguard GmbH (CyberGhost VPN). heise online hat Zenguard für eine Stellungnahme kontaktiert.

Was ist VPN eigentlich?

VPN bedeutet "Virtual Private Network", also virtuelles privates Netz, und genau das ist es auch: Eine verschlüsselte Netzwerkverbindung in Form sogenannter Tunnels, die eine sichere Verbindung zwischen Computern über das Internet ermöglicht. Wir erklären Ihnen, was sich hinter VPN verbirgt und wo es zum Einsatz kommt.

Faksimile aus der Klageschrift - unter anderem diese Seiten möchten die Rechteinhaber gerne gesperrt wissen.

Die 70 Seite lange Klage führt aus, dass einige Kunden der VPN-Anbieter sich nicht an geltendes Recht halten. Einer habe auf Kinderpornos zugegriffen, ein anderer bösartige Kommentare gepostet. Manche User würden die VPNs nutzen, um geografische Beschränkungen zu umgehen. Damit könnten sie Filme sehen, die in einem anderen Land legal angeboten werden.

Einige User würden über VPN und Bittorrent-Verfahren Dritten Teile von Filmdateien zugänglich machen, was eine Copyright-Verletzung darstelle. Außerdem verweisen die Kläger auf Blogposts und Werbeaussagen der VPN-Betreiber, die das Umgehen geografischer Zugriffsbeschränkungen, das Nicht-Sperren von Bittorrent-Ports und das Fehlen von Logs erklären oder als Feature anpreisen. Zwei Unternehmen wirft die Klage vor, im IP-Adressen-Verzeichnis der ARIN (American Registry for Internet Numbers) inkorrekte Angaben hinsichtlich der E-Mail-Adresse für Abuse-Meldungen gemacht zu haben.

Juristisch behaupten die Kläger Rechtsbruch in gleich sieben Varianten durch die VPN-Anbieter, darunter direkte Copyright-Verletzung, Beitrag zu Copyright-Verletzung, indirekte Copyright-Verletzung und Verletzung des US-Bundesgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA), weil sie ihre Kunden zu Copyright-Verletzungen angestiftet hätten. Zwei Unternehmen werfen die Kläger vor, im IP-Adressen-Verzeichnis der ARIN (American Registry for Internet Numbers) inkorrekte Angaben hinsichtlich der E-Mail-Adresse für Abuse-Meldungen gemacht zu haben. Das legt die Klage als Betrug aus.

Gleichzeitig erheben die Kläger umfangreiche Forderungen. Jene Infrastrukturanbieter, von denen die VPN-Betreiber Server mieten, sind zwar nicht beklagt; dennoch sollen sie dazu gezwungen werden, die VPNs stillzulegen. Die VPN-Betreiber selbst soll das Gericht dazu zwingen, fortan ihre Kunden zu überwachen, Logs mitzuschneiden und aufzubewahren, Kunden nach drei unwidersprochenen Copyright-Beschwerden binnen 72 Stunden auszuschließen, und den Zugriff auf "notorische Piraterie-Webseiten ausländischer Herkunft" zu sperren.

Das alles soll nur dazu dienen, die Copyright-Verletzungen an einigen Filmen zu reduzieren. Hinzu kommt der Wunsch nach Schadenersatz in vielfacher Höher des tatsächlich erlittenen Schadens aus allen einschlägigen Copyright-Verletzungen der VPN-Kunden, was sich auf Phantastillionen summieren würde. Der Gerichtsstand Virginia wird damit erklärt, dass die VPN-Anbieter US-Zahlungssysteme nutzen, ihre Markennamen bei einer US-Behörde in Virginia registriert haben, in Virginia-Kunden haben und teilweise dort auch Server anmieten. Die Klage beantragt einen Zivilprozess vor Geschworenen, was in den USA möglich ist.

Die Klage heißt Millennium Funding et al v. Surfshark et al und ist unter dem Az. 1:12-cv-00643 am US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia anhängig.

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(ds)