Patentschutz: US-Gericht erkennt Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder an

Rückschlag für das Artificial Inventor Project: Die Künstliche Intelligenz Dabus kann nicht als Schöpfer bezeichnet werden, hat eine US-Richterin geurteilt.

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(Bild: agsandrew/Shutterstock.com)

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Der juristische Kampf eines multi-disziplinären internationalen Teams, das sich weltweit für die Anerkennung der "konnektionistischen Künstliche Intelligenz" (KI) Dabus als Erfinder im Sinne des Patentrechts stark macht, ist um ein Kapitel reicher. Ein Bundesgericht für den Bezirk Alexandria im US-Bundesstaat Virginia hat jetzt entschieden, dass das Computersystem in den Vereinigten Staaten nicht als schöpferische Kraft eingestuft werden kann. Die Spielart eines neuronalen Netzwerks darf demnach dort in einer Anmeldung für ein Patent nicht als Erfinder eingetragen werden.

Das US-Patentgesetz verlange, dass ein "Individuum" in einem Antrag für einen entsprechenden gewerblichen Rechtsschutz unter Eid versichere, die beanspruchten Innovationen hervorgebracht zu haben, begründete Richterin Leonie Brinkema laut dem Finanzdienst Bloomberg ihre Entscheidung. Sowohl nach der lexikalischen als auch der juristischen Definition handle es sich bei einem Individuum um eine natürliche Person.

Die Rechtsexpertin zitierte demnach mehrere Fälle, in denen das Oberste Patentgericht des Landes, der U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit, in diesem Sinne auch die Idee zurückgewiesen habe, dass ein Unternehmen als juristische Person als Erfinder im Sinne des Patentgesetzes auftreten könne. Brinkema wies zugleich die Ansicht zurück, dass eine Zulassung von Dabus als Erfinder generell Anreize für die KI-Entwicklung geben könnte. Es sei zumindest nicht Sache von Gerichten, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber handeln.

Das Gericht stellte sich damit hinter das US-Patentamt, das zuvor Patentanträge mit Dabus als Erfinder mit einer vergleichbaren Begründung zurückgewiesen hatte. Auch beim Europäischen Patentamt (EPA) hatte das vom britischen Rechtswissenschaftler Ryan Abbott von der Universität Surrey geleitete Artificial Inventor Project hinter Dabus aufgrund ähnlicher Argumente zuvor nicht punkten können. Es beschritt daher unter anderem in Europa und in den USA den Rechtsweg.

Erfolgreich war die Dabus-Crew, die den US-Unternehmer und Programmierer Stephen Thaler als Erfinder und "Rechtsnachfolger" der KI ausgibt, dagegen jüngst etwa in Australien. Der dortige Federal Court entschied vor einem Monat, dass ein System der Künstlichen Intelligenz ein Erfinder nach dem australischen Patentgesetz sein könne. Infrage komme eine Person oder eine Sache, auch wenn letztlich nur ein Mensch oder eine juristische Person als Eigentümer oder Inhaber eines Patents durchgingen. Das dortige Patentamt, IP Australia, hat gegen dieses Urteil inzwischen Berufung eingelegt.

Südafrika stellte zudem jüngst als erstes Land weltweit ein Patent aus, in der Dabus als Schöpfer und Thaler als Rechteinhaber ausgewiesen wird. Abott erklärte nun gegenüber Bloomberg, mit dem US-Urteil nicht einverstanden zu sein und in die zweite Instanz gehen zu wollen: "Wir glauben, dass die Aufnahme einer KI als Erfinder sowohl mit dem Wortlaut als auch mit dem Zweck des Patentgesetzes vereinbar ist."

Thaler beschreibt Dabus als Verbund mehrerer neuronaler Systeme, der – wie das menschliche Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könne. Weltweit haben er, Abott und ihre Mitstreiter bereits in 17 Rechtsgebieten Patentanträge über Erfindungen eingereicht, die auf Dabus zurückgehen sollen.

Es geht dabei etwa um einen Behälter zum Aufbewahren von Nahrungsmitteln mit "fraktaler" Oberfläche und "Geräte und Verfahren", mit denen unter anderem Rettungsbedürftige durch die Abgabe technischer Signale per blinkender LED eine "erhöhte Aufmerksamkeit" auf sich ziehen könnten. Die bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen beschränken sich auf formale Aspekte. Ob die Patentanmeldungen auch die erforderliche technische Erfindungshöhe haben, ist noch nirgends geprüft worden.

(bme)