Schweiz: Neues Filmgesetz verlangt von Netflix & Co. Abgaben

Nun ist "Lex Netflix" quasi in trockenen Tüchern: Ausländische Streaming-Anbieter wie Netflix oder Amazon müssen sich an Schweizer Filmproduktionen beteiligen.

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(Bild: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich

Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+ werden künftig vier Prozent ihrer Schweizer Bruttoeinnahmen ins einheimische Filmschaffen investieren müssen. Die Initiative kam von der Schweizer Regierung, dem Bundesrat, der ein revidiertes Filmgesetz vorgeschlagen hatte. Danach sollen alle Anbieter, die Filme und Serien zeigen, auch in Produktionen von Schweizer Filmschaffenden investieren. Eine vergleichbare Regelung haben bereits viele europäische Länder getroffen; in einigen fällt die Investitionspflicht viel höher aus, beispielsweise erheben Italien 20 Prozent und Frankreich sogar 25 Prozent.

Auch film- und serienlastige Schweizer Privatfernsehsender sind schon heute verpflichtet, finanzielle Beiträge für das einheimische Filmschaffen zu leisten. Laut des beschlossenen revidierten Filmgesetzes sollen diese künftig ebenfalls vier Prozent der Bruttoumsätze für Schweizer Film- und Serien-Produktionen abführen, was die privaten TV-Sender laut eigenen Angaben einem "verheerenden" finanziellen Druck aussetzen würde. Das Gesetz sieht vor, dass Medienunternehmen den Ankauf oder die Produktion von Schweizer Serien und Auftragsfilmen als Aufwendungen anrechnen können. Auch ausländische Sender mit Schweizer Werbefenstern sollen bald einen gleich hohen Beitrag investieren müssen.

Die schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR bleibt als öffentlich nicht-kommerzieller Sender vom sogenannten "Lex Netflix" verschont. Sie muss allerdings bereits heute jährlich über 30 Millionen Franken (gut 27 Mio. Euro) an Beiträgen für Schweizer Produktionen investieren. Alternativ zu den verlangten Investitionen können die Streaming-Plattformen und die Schweizer Privatsender eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) abführen. Diese Ersatzabgabe wird fällig, wenn die Investitionspflicht im Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird, so die Newsagentur Keystone SDA. Netflix & Co. werden in dem neuen Gesetz auch Vorgaben zum Programmangebot gemacht. So müssen künftig 30 Prozent aller Filme europäische Produktionen sein, so SDA.

Dem Filmgesetz ging ein längeres parlamentarisches Prozedere voraus. Die Gesetzesrevision wurde am Donnerstag bereits zum zweiten Mal im Nationalrat debattiert. Vor einem Jahr hatte dieser noch für eine Investitionspflicht von nur einem Prozent votiert. Der Ständerat forderte später jedoch vier Prozent. Nun folgte die große Kammer des Schweizer Parlaments dem Bundesrat und Ständerat. Die größten Differenzen zum Ständerat konnte der Nationalrat also jetzt aus der Welt schaffen. Das neue Filmgesetz wird nun noch zur Bereinigung einiger Detail-Differenzen in die kleine Kammer zurückgeschickt.

Selbst wenn dort die letzten Unstimmigkeiten beseitigt werden können, droht noch Ungemach: Vielleicht wird schlussendlich das Schweizer Stimmvolk über das Filmgesetz entscheiden, denn die Jugendorganisationen der bürgerlichen Parteien hatten gegen "Lex Netflix" bereits vor der Debatte des Nationalrats ein Referendum angekündigt, sollte dieser eine Investitionspflicht von vier Prozent beschließen. Sie finden eine "Sondersteuer" von einem Prozent ausreichend und sie befürchten, dass eine höhere Abgabe nur die Konsumentinnen und Konsumenten und vor allem die jungen Generationen mit höheren Abo-Preisen finanzieren müssen. Wie sie am Donnerstag über Twitter mitteilten, startet nun die Unterschriftensammlung für das Referendum. Unterstützung erhalten sie von der Piratenpartei.

(bme)