Microsoft im Rechtsstreit um Steffi-Graf-Fotomontagen unterlegen [Update]

Microsoft muss die Verbreitung obszöner Fotomontagen von Ex-Tennisstar Steffi Graf über MSN-Community-Sites unterbinden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Rechtsstreit um obszöne Fotomontagen von Ex-Tennisstar Steffi Graf im Internet hat der Software-Konzern Microsoft eine Niederlage erlitten. Schon Ende April hatte sich ein entsprechendes Urteil abgezeichnet, am heutigen Dienstag entschied das Oberlandesgericht Köln nun, dass Microsoft für die von einem privaten Internet-Nutzer verbreiteten Bilder rechtlich verantwortlich sei.

Ein MSN-User hatte Mitte des vergangenen Jahres gefälschte Porno-Bilder der deutschen Tennis-Ikone produziert und sie unter seiner MSN.de-Community-Seite der Welt zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2001 hatte das Landgericht Köln bereits zu Gunsten von Graf entschieden, die gegen die Verbreitung der Bilder geklagt hatte; den Einspruch von Microsoft gegen die einstweilige Verfügung, nach der der deutsche Ableger des Software-Konzerns die Verbreitung der manipulierter Nacktbilder in den MSN-Foren zu verhindern habe, wies das Oberlandesgericht nun ab.

Microsoft hatte die Angebote zwar umgehend sperren lassen, wollte aber eine von Graf geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Die Firma trage keine Verantwortung für anrüchige Inhalte und könne die in den Microsoft-Foren angezeigten Texte und Bilder nicht ständig kontrollieren. Dieser Auffassung wollte auch das Oberlandesgericht nicht folgen: "Nach Auffassung des Senats hat Microsoft die Plattform für diese Bilder zur Verfügung gestellt und Links zu eigenen Produkten angeboten", sagte ein Gerichtssprecher. Deshalb handele es sich um Inhalte von Microsoft.

Der stellvertretende Chef von MSN Deutschland, Christian Göttsch, kritisierte das Urteil. "Es ist schon traurig, dass vier Jahre nach dem Fehlurteil gegen Felix Somm von CompuServe wieder einmal technische Dienstleister für Inhalte von Privatpersonen verantwortlich gemacht werden." Das Amtsgericht München hatte Somm im Mai 1998 wegen Mittäterschaft bei der Internet-Verbreitung von Kinder- und Tierpornografie zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 100.000 Mark Geldbuße verurteilt. In zweiter Instanz wurde Somm im November 1999 vom Landgericht München freigesprochen.

Göttsch betonte, das Urteil sei für die gesamte Online- und Telekommunikationsbranche "nicht gut". Microsoft sehe sich nicht als Medienunternehmen, das selbst Inhalte publiziere und verantworte, sondern als Telekommunikationsunternehmen eine technische Plattform zur Verfügung stelle. MSN werde nun auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Schalten von Werbung in dem Community-Bereich überprüfen. "Die Werbebanner dort bringen ohnehin kein Geld." (jk)