Wie Schulen jetzt vom Digitalpakt profitieren – und wo es klemmt

Der "DigitalPakt Schule" soll Schulen mit frischer Technik ausstatten. Doch längst nicht alle haben bereits Anträge gestellt, viele klagen über die Bürokratie.

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(Bild: Stefan Meller auf Pixabay)

Lesezeit: 17 Min.
Von
  • Jan Mahn
Inhaltsverzeichnis

Als im Frühjahr 2020 die Schüler in Deutschland nach Hause geschickt und die Wohnzimmer kurzerhand zu Außenstellen der Schulen wurden, war die Welle der Empörung gewaltig, die durch Medien und Eltern-WhatsApp-Gruppen schwappte. Die Schule – und damit der ganze Staat – habe versagt, weil die Ausstattung so schlecht sei, dass nicht mal datenschutzkonformes Videokonferieren und Heimarbeiten möglich sei. Das passte allzu gut in die Erzählung, dass Schulen im digitalen Bereich schlecht ausgestattet seien und Deutschland Vorzeigeländern wie Dänemark meilenweit hinterherhinke. Doch mindestens genauso hinkt die Argumentation, dass man die Ausstattung von Schulen an ihrer Fähigkeit beurteilen kann, Fernunterricht anzubieten.

Schulen sind seit jeher Spezialisten für Präsenzunterricht, nicht für Heimbeschulung. Die Qualität der digitalen Schulausstattung muss man also daran messen, wie gut sie auf einen modernen Unterricht vor Ort ausgelegt ist: Gibt es im Gebäude flächendeckendes WLAN, damit Schüler etwa das Recherchieren im Netz lernen können? Hängen in den Klassenräumen digitale Tafeln, oder wird noch der gute alte Fernsehwagen mit Röhren-TV und VHS-Schlitz hereingerollt, wenn bewegte Bilder gezeigt werden sollen? Gibt es eine Dateiablage für Lehrer und Schüler, oder wird jedes Blatt zwangsläufig auf den Kopierer gelegt?

Vielerorts fallen die Antworten auf diese Fragen leider ernüchternd aus und die technische Ausstattung in den Gebäuden ist spärlich. Dabei sollte schon ab 2019 alles besser werden: Der gemeinsame "DigitalPakt Schule" von Bund und Ländern versprach viel Geld und zeitgemäße digitale Infrastruktur für alle Schulen. Beantragt oder gar ausgegeben sind die Fördermittel noch längst nicht überall, zwischen den Ländern gibt es – wie immer bei deutscher Bildungspolitik – große Unterschiede. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Lage in allen 16 Ländern, zeigt gleichzeitig auch Schulträgern, Lehrern und Eltern Wege auf, wie sie den Fluss der Gelder in Bewegung bringen können. Wir haben uns bemüht, sowohl Allgemeingültiges für ganz Deutschland herauszuarbeiten als auch Positiv- und Negativbeispiele aus einzelnen Regionen zu benennen. Die Erkenntnisse basieren teils auf eigener Anschauung, auf E-Mails an die Redaktion von Lesern aus der ganzen Republik, von Eltern, Lehrern, aus kommunalen Verwaltungen und von Schulleitern. Außerdem haben wir allen 16 zuständigen Ministerien der Länder und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schriftlich Fragen zur Umsetzung in ihren Zuständigkeitsbereichen gestellt.

Der Digitalpakt Schule ist rechtlich etwas Besonderes. Das Geld kommt zu Teilen aus Bundes- und zu Teilen aus Landesmitteln. Eine Einmischung des Bundes in Bildungsfragen war bisher im Grundgesetz verboten – ein Relikt aus Zeiten, in denen die Autoren des Grundgesetzes auf dringliche Empfehlung der Alliierten alles dafür tun wollten, eine Gleichschaltung des Bildungssystems wie in der Zeit von 1933 bis 1945 zu verhindern. Die Kleinstaaterei ist also gewollt, kein Fehler.

Um eine Finanzierung – nahezu ohne inhaltliche Einmischung – durch den Bund 70 Jahre später doch zu erlauben, musste eine Grundgesetzänderung her. Im Bundesrat gab es aber zunächst keine Mehrheit für die Idee, dass Bund und Länder sich je zur Hälfte am Digitalpakt beteiligen müssen. Die Verpflichtung, die Hälfte zu bezahlen, passte einigen Ländern gar nicht, also wurde der Vorschlag im Vermittlungsausschuss abgeändert. Jetzt heißt es in Artikel 104c des Grundgesetzes: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren." In der Praxis zahlt der Bund jetzt 90 Prozent, die Länder 10.

Der Digitalpakt ist verfassungsrechtlich ein Meilenstein. Tatsächlich ist er jedoch nicht die erste finanzielle Einmischung des Bundes in Bildungsangelegenheiten: Im Jahr 2009 brachten Bund und Länder das sogenannte Konjunkturpaket II auf den Weg, das die Folgen der Weltwirtschaftskrise abmildern und die Wirtschaft in Schwung bringen sollte. Im Mittelpunkt stand damals nicht überall der Sinn der Maßnahmen, sondern die Finanzspritze für die ausführenden Unternehmen. Sogar das sperrige Vergaberecht wurde zeitweise angepasst, damit die Mittel schneller fließen konnten. Das Geld schütteten die Kommunen mit der Gießkanne überall aus, zu erheblichen Teilen auch in Schulen. Vielerorts wurden zum Beispiel digitale Tafeln in den Klassenräumen installiert – oft, ohne die Schulen und das Lehrpersonal vor Ort einzubinden. Die Lehrkräfte kamen aus den Sommerferien und standen ohne Erklärung vor den Geräten. Das führte zu Missmut.

Diesen Fehler wollte die Politik mit dem Digitalpakt nicht wiederholen. Dieses Mal sollten die Schulen im Mittelpunkt stehen, nicht die Unternehmen, die vom Verkauf und von der Installation des Materials leben. Die zweite Besonderheit des Digitalpakts ist daher eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Bevor das Geld ausgegeben wird, müssen sich die Schulen Gedanken machen und die geplanten Investitionen begründen. Geregelt ist das in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern, die am 14. Juni 2019 veröffentlicht wurde. Sie regelt die Details des Digitalpakts, die Rede ist hier von einem "technisch-pädagogischen Einsatzkonzept". Zur Umsetzung der Verwaltungsrichtlinie haben die Länder eigene Förderrichtlinien erlassen und nennen dieses Dokument teilweise etwas anders, etwa Medienbildungskonzept.

Allen Verantwortlichen in Schulen kann man nur empfehlen, sich vorab über Sinn und Zweck des Medienbildungskonzepts Gedanken zu machen: Ziel des Dokuments ist es, dem zuständigen Landesamt (oder einer ähnlichen Stelle beim Land) schlüssig darzulegen, warum eine digitale Ausstattung für den Unterricht förderlich ist und die Investitionen nötig sind. Die Zielgruppe sind also Verwaltungsmitarbeiter, keine Professoren für Didaktik.

Kostenlose Fragerunde für Lehrer und Schulträger

Außer all den Verfahrens- und Antragsfragen müssen Verantwortliche in Schulen auch noch technische Fragen zur Vernetzung, WLAN und sinnvollen Investitionen in Beamer, Displays, PCs und Tablets beantworten, wenn sie das Geld sinnvoll einsetzen wollen. Bei diesen Fragen können wir sowohl technische als auch verwaltungstechnische Tipps geben.

Am 3. November 2021 zwischen 17 und 18 Uhr haben Sie die Gelegenheit, c’t-Redakteuren Ihre Fragen in einem Frage-Antwort-Livestream zu stellen. Das Angebot richtet sich an alle, die in und für Schulen zuständig sind und Fragen rund um den Digitalpakt haben. Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt über eine vorherige Online-Anmeldung.

Die Argumentation dieses Dokuments verläuft etwa so: "Unsere Schule möchte ihre Schüler auf die Zukunft vorbereiten und guten Unterricht auch mit digitalen Mitteln anbieten. In den Lehrplänen ist der Einsatz neuer Medien teilweise sogar gefordert. Unsere aktuelle Ausstattung reicht nicht aus. Daraus folgt, dass wir folgende Geräte anschaffen möchten." Ein Kapitel, das in vielen Schulen erfrischend kurz ausfällt, widmet sich dem Ist-Stand. In einem weiteren Kapitel am Ende führt man auf, welche Investitionen geplant sind. Im Mittelteil kann man in Tabellenform exemplarisch für verschiedene Fächer und Jahrgangsstufen anhand der Lehrpläne erklären, wie die gewünschten Geräte im Unterricht eingesetzt werden sollen. Beim Erstellen sind IT-Verantwortliche und Schulleiter gut beraten, möglichst das ganze Kollegium einzubeziehen. Der Weg zum fertigen Konzept ist dann wichtiger als das finale Dokument. Als Schulleitung kann man das Thema zum Beispiel im Rahmen einer Lehrerfortbildung vorstellen und die Kollegen dann bitten, in den nächsten Wochen anhand der Lehrpläne Beispiele zur Nutzung von neuen Medien für ihre Fächer und Klassenstufen an einer Pinnwand zu sammeln. Am Ende führt jemand fünf bis zehn Beispiele zu einer Tabelle zusammen.

Beim restlichen Text müssen Schulen das Rad nicht neu erfinden. Die Länder stellen auf ihren Websites zum Digitalpakt teilweise Hilfen und Vorlagen bereit und bieten auch Support per Mail oder Telefon an. Wer beim eigenen Land keine Vorlagen findet, kann sich auch anderswo in der Republik umschauen. Die Initiative muss aber in jedem Fall von den Schulen ausgehen: Nur die Pädagogen vor Ort können wissen, welche Anschaffungen sie für ihren Unterricht brauchen.

Infoseiten der Länder

Wenn das Medienbildungskonzept mit etwas gesundem Pragmatismus nicht das Problem und in wenigen Wochen zusammengeschrieben ist, woran liegt es dann, dass von insgesamt 5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln erst 189 Millionen ausgegeben und abgerechnet wurden? Die Nachfrage ist so gering, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wohl schon genötigt sieht, auf der eigenen Homepage die Zahlen für den ursprünglichen Digitalpakt mit denen der drei Corona-Zusatzvereinbarungen zu vermischen, damit die Entwicklung von 2020 zu 2021 nicht zu traurig ausschaut. In den drei Zusatzvereinbarungen macht der Bund noch mal jeweils 500 Millionen locker, um erstens die Administration, zweitens die Sofortausstattung bedürftiger Schüler mit Endgeräten und drittens Leih-Notebooks für Lehrer zu finanzieren. Anders als das Geld aus dem ursprünglichen Digitalpakt wurde das Geld für Schüler-Endgeräte in Corona-Zeiten schnell abgerufen (470 Millionen Euro). Die Zahlen für den Kern-Digitalpakt mussten wir über das BMBF erfragen. Wie viel Geld den 16 Ländern von den 5 Milliarden zur Verfügung steht und wie viel bereits bewilligt und abgerufen wurde, sehen Sie in der Tabelle.

Mittel vom Bund aus dem Digitalpakt Schule

Land Bereitstehende Mittel vom Bund (in Mio. €) Bereits geflossene Mittel (in Mio. €) Bereits gebundene (bewilligte) Mittel (in Mio. €)
Baden-Württemberg 651 27,2 114
Bayern 778 6,1 60,1
Berlin 257 19,1 147,4
Brandenburg 151 2 66,3
Bremen 48 5,3 9,7
Hamburg 128 42,9
Hessen 372 5,3 82,7
Mecklenburg-Vorpommern 99 2,2 18,36
Niedersachsen 470 23,2 71,4
Nordrhein-Westfalen 1054 33 387,5
Rheinland-Pfalz 241 9,3 74,4
Saarland 60 0,096 3,8
Sachsen 249 6,1 244,5
Sachsen-Anhalt 138 2,1 71
Schleswig-Holstein 170 5,1 17
Thüringen 132 0 33,2
Summe: 5 Mrd. Summe: 189 Mio. Summe: 1,4 Mrd.
¹ Hamburg ist Land und Schulträger in einem und hat hier eine Sonderstellung. Nach eigenen Angaben sind alle Mittel bereits verwendet.

Dass das Geldausgeben für die Schulen nicht so einfach ist, liegt mal wieder an der föderalen Struktur in Deutschland, die sich nicht nur auf die Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Land erstreckt. Das Fördergeld fließt nicht direkt vom Bund zu den Schulen, sondern landet zunächst bei den Ländern. Die regeln in ihren Erlassen, wie das Geld über die Schulträger an die Schulen fließt. Dafür bestimmen sie einen Verteilungsschlüssel. Verantwortlich für die Antragstellung sind am Ende nicht die Schulen selbst, sondern ihre Schulträger, bei staatlichen Schulen also die Städte und Kreise. Sie sollen die Wünsche und Anträge ihrer Schulen bündeln und beim Land einreichen.

Genau hier, so hörten wir aus allen Teilen der Republik, klemmt es gehörig, selbst wenn die Schulen bereits vorangegangen sind und Medienbildungskonzepte und Anschaffungspläne formuliert haben. Es liegt, vorsichtig formuliert, nicht im ureigensten Interesse aller Schulämter bei den Kommunen, die IT-Ausstattung ihrer Schulen voranzutreiben. Mehr PCs, Beamer und Netzwerk machen unweigerlich auch mehr Arbeit. Anders als die Schulen selbst stehen Schulträger auch nicht im Wettbewerb um Schüler.

Die Schulträger müssen zusammen mit dem Antrag eine "Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support" einreichen. Damit versichern sie, dass die Geräte nicht einmalig angeschafft und dann sich selbst überlassen werden. Obwohl es seit Anfang 2021 die Zusatzvereinbarung "Administration" zum Digitalpakt gibt, mit der Schul-Admins mit weiteren 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln bezahlt werden können, machen einige schwarze Schafe in den Schulämtern ihren Schulen das Leben schwer, indem sie die fertigen Anträge nicht zügig ans Land weiterleiten. In einem besonders schweren Fall, der unseren Posteingang erreichte, bekam ein Schulleiter in Niedersachsen von seiner Kommune zu hören, man lege seinen fertigen Antrag in die Schublade und warte zunächst, bis alle Schulen ihren Antrag eingereicht hätten. Bis zum letzten Abgabetermin beim Land, im Jahr 2025, sei ja noch Zeit.

Von 5 Milliarden waren am 30.6.2021 erst 189 Millionen Euro ausgegeben und abgerechnet.

Dass die Schulträger die Unterlagen ihrer Schulen nicht einzeln bearbeiten, sondern Anträge bündeln und langwierige Bestandserhebungen vorschieben, liegt an den Förderrichtlinien der Länder. Das Geld, das den Ländern zur Verfügung steht, wird nämlich nicht einfach durch die Anzahl der Schüler geteilt und dann pro Kopf den Schulen zugesprochen. Zunächst können zehn Prozent für landesweite und landesübergreifende Projekte verwendet werden. Der Rest wird aufgeteilt. In Baden-Württemberg etwa werden Grundschüler mit dem Faktor 0,7 und alle anderen Schüler mit dem Faktor 1,0 berechnet. Den errechneten Betrag für alle Schulen zusammen bekommt dann aber der Schulträger, der die Mittel auch völlig anders zuteilen kann. Möchte ein Landkreis das gesamte Geld in sein Prestige-Gymnasium im Besserverdienerstadtteil stecken, wird er daran nicht gehindert. In Niedersachsen steht jeder Schule immerhin ein Sockelbetrag von 30.000 Euro zu, im Saarland bekommen weiterführende Schulen sogar 50.000 Euro Sockelbetrag. Darüber hinaus erhält der Schulträger einen Pro-Kopf-Betrag, den er frei über die Schulen verteilen kann. Im Nachteil sind durch das Verschieben auf Schulträgerebene jene Schulen, die schon vor Jahren Geld aus ihrem regulären Schulhaushalt investiert und anderen Stellen gespart haben. Die müssen sich jetzt anhören, jetzt seien zunächst andere dran.

Dass die Kommunen ein Flaschenhals sind, geben sie sogar selbst unumwunden zu. So beklagt auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, in einer Pressemitteilung die langsame Umsetzung und fordert, man brauche einfachere und flexiblere Lösungen. Allein die Bearbeitung der Förderprogramme binde viel Personal. Und genau da liege das Problem: "Der Markt für IT-Fachkräfte ist leergefegt", so Dedy.

Vorreiter bei der Mittelverwendung ist indes der Stadtstaat Hamburg, der sich eine Verwaltungsebene und damit viel Bürokratie spart. Die Freie und Hansestadt ist Bildungsministerium und Schulträger in einer Behörde – dadurch haben die Hanseaten bereits die vollen 128 Millionen Euro für ihre eigenen Schulen bewilligt und das Geld fast vollständig ausgegeben. Auch Sachsen hat die Mittel fast vollständig bewilligt.

Hat eine Schule die Summe erfragt, die ihr zusteht und nebenbei den Rahmen für ihr Medienbildungskonzept vorbereitet, muss sie sich überlegen, was sie vom Geld überhaupt anschaffen will. Auch wenn jedes Land eine eigene Förderrichtlinie erlassen hat, regelt die Verwaltungsrichtlinie des Bundes, was gekauft werden darf. Förderfähig sind Netzwerkausstattung, WLAN-Hardware, Lernplattformen, digitale Tafeln, Zubehör für digitalen Fachunterricht und mobile Endgeräte (Notebooks und Tablets). Dabei kommt es auch auf die Reihenfolge an: Wer noch kein flächendeckendes Netzwerk und WLAN-Ausstattung hat, kann keine mobilen Geräte kaufen. Praktische Tipps zum Planen der kabelgebundenen Vernetzung finden Sie im Kasten.

Vernetzungstipps für Schulen

Wie die Vernetzung technisch genau aussehen muss, um den Kriterien des Digitalpakts zu genügen, regeln die Länder. Zusammengefasst: In jedem Klassenraum sollen Netzwerkbuchsen vorhanden sein, meist werden mindestens vier Buchsen mit Kabeln der Kategorie 6 gefordert. Wenn man eine Dose etwa 30 Zentimeter unterhalb der Decke vorsieht, ist für die spätere Installation von WLAN-Access-Points gesorgt. Die Wände muss man fürs Kabellegen nicht flächendeckend aufschlitzen. Kostengünstig ist es, die Dosen in den Klassenräumen in Aufputz-Kabelkanälen zu installieren. Plant man später, digitale Tafeln anzuschaffen, platziert man die Dosen links oder rechts neben dem Tafelstandort.

Was die Netzwerkinstallation genau kostet und welche zusätzlichen Probleme dabei anfallen, kann nur eine Elektroinstallationsfirma bei einem Ortstermin qualifiziert herausfinden und mit einem realistischen Preis versehen. Wenn Sie als Schule den ersten Schritt gehen wollen, laden Sie die Verantwortlichen des Schulträgers zur Begehung ein und bitten Sie diese, auch einen Elektroinstallateur für einen Kostenvoranschlag mitzubringen. Netzwerkdosen eines Geschosses werden traditionell mit einem Switch auf derselben Ebene verbunden und die Switche untereinander per Glasfaserkabel mit einem oder mehreren zentralen Serverräumen. Die Etagen-Unterverteilungen gehören unbedingt in abschließbare Netzwerkschränke, am besten außerhalb von Klassenräumen, damit die Lüfter der Switche nicht den Unterricht stören. Erst mit einem Kostenvoranschlag in der Tasche ist die weitere Planung überhaupt möglich. Kosten um 5000 Euro pro Raum inklusive Elektrik sind dabei durchaus realistisch. Mit diesem Kostenvoranschlag (inklusive etwas Puffer) kann der Schulträger den ersten Teil der Anträge auf den Weg bringen – bis der Elektriker anrücken kann, dauert es noch lange genug, schließlich müssen sich die Schulträger an das Vergaberecht halten und die Leistungen erst einmal ausschreiben.

Explizit ausgeschlossen ist es in vielen Ländern, dass die Schulträger ohnehin anstehende Elektroarbeiten wie den Austausch alter zweiadriger Kabel unter dem Deckmantel des Digitalpakts abrechnen. Was aber meist förderfähig und durchaus sinnvoll ist, sind neue Steckdosen für den Betrieb neuer Ausstattung. Wer Kabelkanäle für Netzwerkdosen installiert, sollte auch großzügig Schukosteckdosen für Computer einplanen.

Nach der Verkabelung aller Klassenräume müssen sich Schule und Schulträger um die WLAN-Ausstattung kümmern. Auch dies wird, wie uns Leser aus verschiedenen Bundesländern unabhängig voneinander berichteten, von einigen Schulträgern zu einem Jahrhundertprozess aufgepumpt, der sich über Jahre hinziehen kann: Bevor sich irgendetwas bewegt, wollen besonders träge Kommunen erst einen runden Tisch aller Schulleiter einrichten, dann eine Bestandserhebung in allen Schulen durchführen. Dafür beauftragt die Verwaltung dann Fachfirmen für WLAN-Planung, die mit Mess-Equipment genaue Daten über die Ausbreitung von Funksignalen auf verschiedenen Frequenzen erhebt und Karten der Gebäude erstellt.

Für solche Messungen gibt es andernorts gute Gründe, wenn man zum Beispiel ein Logistikzentrum mit hohen Regalen optimieren muss. Entscheidend in einem Schulgebäude ist aber nicht die Ausbreitung von Funkwellen, sondern die Anzahl der Endgeräte, die gleichzeitig in einem Raum versorgt werden sollen. Und das sind in Schulen viele. Mehr als in jedem Büro- oder Industriegebäude. Unabhängig von der Ausbreitung der Funksignale durch Wände und Decken kommt man, ganz ohne Messen, zu einer einfachen Erkenntnis: In jedem Unterrichtsraum muss ein Access Point hängen, damit zu Spitzenzeiten auch mal 30 Schüler-Tablets pro Raum gleichzeitig versorgt werden können.

Eine pragmatische Bestandserhebung durch den Schulträger wäre daher schnell gemacht – alle Schulen melden die Anzahl ihrer Unterrichtsräume, zusätzlich Mensen, Aulen und Verwaltungsräume. Auch vor den Kosten einer WLAN-Infrastruktur muss man heutzutage keine Angst mehr haben. Aus Deutschland gibt es bezahlbare Hardware zum Beispiel von Lancom. Marktführer im Bereich der günstigen WLAN-Infrastruktur ist der Hersteller Ubiquiti mit seinen Netzwerkprodukten der Reihe Unifi. Für einen Accesspoint kann man 120 Euro Ladenpreis einplanen, die Software für den Controller ist kostenlos; bei größeren Stückzahlen sinkt der Preis deutlich. Es lohnt sich also, wenn der Schulträger gleich 1000 Stück für alle Schulen zusammen beantragt, ausschreibt und dann ein Team zur Einrichtung durch alle Schulen schickt. Wie man eine controllerbasierte WLAN-Infrastruktur plant und einrichtet, lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben von c’t.

Ist die vernetzungstechnische Minimalausstattung erreicht, kann die Schule je nach Profil und pädagogischen Vorlieben in digitale Tafeln, 3D-Druckerlabore und Tablets investieren, sofern ihr Schulträger das Geld nicht lieber anderweitig ausgeben möchte. Der Posten der Endgeräte darf aber nur 20 Prozent der Gesamtsumme ausmachen und 25.000 Euro nicht überschreiten. Wer plant, in digitale Tafeln zu investieren, ist gut beraten, zuvor Schulen zu besuchen, die solche Geräte bereits im Einsatz haben, um verschiedene Systeme zu vergleichen.

Dass es mit dem Mitteleinsatz in den meisten Ländern eher schleppend vorangeht, kann man angesichts der Zahlen nicht leugnen. Bis zum 31. Dezember 2025, dem Stichtag, an dem die letzte Maßnahme abgerechnet sein muss, ist für Verwaltungsverhältnisse nicht mehr viel Zeit. Auf der Bremse stehen am wenigsten die Länder – im Gegenteil. Die stehen sogar unter dem öffentlichen Druck, die bis heute niedrigen Zahlen erklären zu müssen. Aus keinem Bundesland erreichten uns Berichte, dass die Prüfungen der Anträge unangemessen hart seien. Eine Schulleiterin zeigte sich uns gegenüber sogar überrascht, dass der Antrag für ihre Schule über 65.000 Euro schon nach vier Tagen vom Land positiv beschieden wurde. Damit es mit der zeitgemäßen IT-Ausstattung vorangeht, müssen sich besonders die kommunalen Verwaltungen bewegen und sich als Dienstleister für ihre Schulen verstehen.

c’t Ausgabe 22/2021

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(jam)