Videoportal setzt sich gegen Rechteverwerter durch

Das Videoportal MyVideo hat vor dem Landgericht München aus Vervielfältigungsrechten abgeleitete Ansprüche der Gema-Tochter CELAS abwehren können. Online-Verwertungsrechte seien nicht teilbar, entschied das Gericht, die Ansprüche unzulässig.

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Mit einem interessanten Urteil hat das Landgericht München der Debatte um Rechte am sogenannten geistigen Eigentum und deren Verwertung im digitalen Zeitalter einen neuen Dreh verschafft. In der Entscheidung vom 25. Juni gab die Kammer des LG München I einer Feststellungsklage der ProSiebenSat1-Tochter MyVideo statt (Az. 7 O 4139/08). Das Videoportal hatte gegen eine Unterlassungsforderung der Lizenzierungsgesellschaft CELAS geklagt, die Vervielfältigungsrechte an dem von ihr vertretenen Repertoire des Major-Labels EMI geltend machte.

CELAS ist eine von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und ihrer britischen Schwester PRS gegründete Servicegesellschaft, die von EMI mit der europaweiten Lizenzierung der Online- und Mobilnutzung des englischsprachigen EMI-Repertoires beauftragt worden war. EMI hatte die zuvor bereits von der GEMA wahrgenommenen Rechte teilweise zurückgefordert und der CELAS die Vervielfältungsrechte übertragen. Die Aufführungsrechte verblieben bei der GEMA. Die hatte mit MyVideo auch entsprechende Lizenzvereinbarungen.

CELAS hatte nach Angaben von MyVideo nun versucht, aufgrund dieser Vervielfältigungsrechte Lizenzgebühren in Millionenhöhe einzutreiben. Das sei unzulässig, urteilten die Münchner Richter, die auf einen solchen Lizenzanspruch beruhenden Unterlassungsforderungen also nichtig. Das Gericht ist der Auffassung, dass im Online-Bereich Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte nicht zu trennen seien, weil eine Präsentation von Musikwerken im Netz die Herstellung einer Kopie voraussetze. Die Richter stellten fest, die Vervielfältigungsrechte dürften nicht abgespalten werden und lägen weiterhin bei der GEMA.

Damit hat das Gericht den Plänen des Major-Labels, Lizenzgebühren für die Online-Nutzung gleich zweifach in Rechnung zu stellen, vorerst einen Riegel vorgeschoben. "Damit wird es für die Nutzer erheblich erleichtert, Online-Rechte direkt bei der GEMA zu erwerben, ohne mit Geschäftsmodellen wie CELAS oder PEDL bezüglich der mechanischen Rechte verhandeln zu müssen", erläuterte MyVideo-Anwalt Martin von Albrecht. Die CELAS will sich allerdings noch nicht geschlagen geben. Die Trennung und eigenständige Verwertung der Vervielfältigungsrechte, teilte das Unternehmen mit, sei "im internationalen Rechtsverkehr für Onlinenutzungen durchweg anerkannt". Das Unternehmen prüft eine Berufung. (vbr)