TÜV-Verband: Hauptuntersuchung soll digitale Assistenzsysteme einschließen

Funktion und Wirkung etwa von Spurhalte-, Stau- oder Notbremsassistenten müssten dringend alle paar Jahre untersucht werden, verlangen die Prüfer.

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(Bild: Virrage Images / Shutterstock.com)

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Der TÜV-Verband fordert von der kommenden Bundesregierung eine Reform der Hauptuntersuchung (HU), um der Digitalisierung der Fahrzeugtechnik, neuen Antriebskonzepten sowie dem Umwelt- und Klimaschutz besser gerecht werden zu können. Ein solcher Schritt sei "längst überfällig".

"Digital gesteuerte Assistenzsysteme können durch Beschädigungen wie Parkrempler, falsche Installation oder fehlerhafte Updates 'verschleißen'", betonte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, am Mittwoch im Rahmen der Veröffentlichung des TÜV-Reports 2022. Sie müssten aber "während ihrer gesamten Lebensdauer sicher sein". Die Funktion und die tatsächliche Wirkung insbesondere von Spurhalte-, Stau- oder Notbremsassistenten sollten bei der HU daher künftig geprüft werden. Dies sei umso wichtiger, als von Juli 2022 an digitale Helfer etwa auch zum Müdigkeitscheck sowie Unfalldatenspeicher für neue Modelle verpflichtend würden.

Zudem benötigen die Sachverständigen laut dem Verband Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten und zum aktuellen Software-Stand der Fahrzeuge. "Moderne Autos erhalten heute regelmäßig Updates, die Einfluss auf sicherheitskritische Faktoren wie das Fahrverhalten haben können", begründet Bühler dieses Anliegen. Bei den Software-Checks sollte ferner untersucht werden können, ob die Kfz die Anforderungen an die Cybersicherheit einhalten. Die Abschaltbarkeit von Assistenzsystemen müsse konstruktiv verhindert werden.

Eine diskriminierungsfreie Zugriffsmöglichkeit zu den Fahrzeugdaten spiele auch bei der Bewertung der Umweltbilanz eine entscheidende Rolle, heißt es bei der Lobby. Damit könnten die Prüfer "Schäden und Manipulationen an der Abgasanlage besser erkennen", erläutert Bühler. Zudem setzt sich der Verband dafür ein, dass die Partikelanzahl auch bei Benzin-Fahrzeugen bei der HU gemessen und ein Verfahren für die Messung von Stickoxiden (NOx) bei Dieseln festgelegt wird. Ferner müssten zeitnah Vorgaben für die Prüfung von Brennstoffzellen-Fahrzeugen geschaffen werden, die mit Wasserstoff betrieben werden.

Mit der HU soll generell sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kfz am Straßenverkehr teilnimmt. Eingeschlossen ist seit 2010 die Abgasuntersuchung. Neuwagen müssen nach drei Jahren zum TÜV oder anderen technischen Prüfstellen, danach wechselt das Intervall in den Zweijahresrhythmus. Mit der HU sollen "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" von Fahrzeugen gewährleistet werden. Bisher sind dafür etwa 65 Euro fällig.

Laut dem aktuellen Report sind Untersuchungszeitraum bei der HU 17,9 Prozent aller Fahrzeuge mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln durchgefallen. Das sind zwei Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Dies spreche für eine höhere Langlebigkeit der Autos, erläutert Bühler. Es zeigten sich aber auch Corona-Effekte: "Viele Fahrzeughalter hatten während der Lockdowns mehr Zeit, sich um die Wartung ihrer Autos zu kümmern." 0,04 Prozent der Pkw stuften die Sachverständigen als verkehrsunsicher ein. Sie mussten sofort stillgelegt werden.

(mho)