EU-Kartellverfahren: Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen

Das EuG entschied in einer Klage gegen Googles wettbewerbswidrige Praxis bei der Platzierung von Preisvergleichsdienst-Ergebnissen gegen Google und Alphabet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Europa EuGH Justiz Europarecht

(Bild: Marian Weyo / shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 3 Min.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass Alphabet Inc. und Google eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zahlen müssen. Grund sei Googles "Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung des eigenen Preisvergleichsdienstes". Gegen das Urteil kann Google ein Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

[Update: 10.11.2021, 12:15 Uhr: Eine marktbeherrschende Stellung sei nicht allein Anlass zur Kritik, schreibt das Gericht in seinem Urteil, selbst wenn das betreffende Unternehmen auf einen benachbarten Markt expandieren wolle. Google habe aber seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten günstiger dargestellt und positioniert als konkurrierende Dienste. Diese seien durch Ranking-Algorithmen zurückgedrängt worden.

Der Wettbewerb habe geschwächt werden können, da Nutzer sich in der Regel auf die ersten Ergebnisse konzentrieren, urteilte das Gericht. Der Effekte habe auch nicht durch andere Mechanismen auf Googles Suchergebnisseiten kompensiert werden können. Dies habe die EU-Kommission mit geeigneten Methoden ermittelt.]

Google und Alphabet hatten gegen den Beschluss der Europäischen Kommission geklagt. Der Konzern meint, dass Google "durch das Einblenden gruppierter Produkttreffer" und "Produktwerbung" seinen eigenen Preisvergleichsdienst nicht bevorzugt habe und dass zu Unrecht eine – falsch berechnete – Geldbuße verhängt wurde.

Im Juni 2017 hatte die EU-Kommission eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht haben soll. Der Suchmaschinenriese hatte seinen eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt, indem er selbigen in den Suchergebnissen ganz oben platziert hatte. Andere Vergleichsdienste waren dadurch herabgestuft worden.

Aufgrund dessen hatte der Konzern seinen Konkurrenten auch ein Kompromiss-Angebot vorgelegt. Der Marktführer bot ihnen Plätze auf der eigenen Website an und wollte diese per Auktionsverfahren zuteilen. Kurz vor Umsetzung des Vorschlags hatte Google sein Kompromiss-Angebot für die Shopping-Suche jedoch angepasst. Demnach sollten die Werbeplätze nicht nur für Konkurrenten angeboten werden. Google wollte selber mitbieten. Händler kritisierten, dadurch gegen Google bieten zu müssen und die Anzeigenplätze nicht kostenlos zu bekommen.

Das Urteil des Europäischen Gerichts ist eines in einer Reihe von Wettbewerbsklagen rund um Googles Online-Werbedienste. Vor einem Treffen mit anderen großen Internetfirmen soll der Suchmaschinenanbieter in einer Notiz erklärt haben, das EU-Gesetzgebungsverfahren für E-Privacy-Regeln erfolgreich verzögert und dafür mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet zu haben. Erst kürzlich ist eine ungeschwärzte Klageschrift aufgetaucht. Der Vorwurf lautet, Google hätte seine Vorherrschaft über AdTech-Verfahren missbraucht.

(mack)