Arbeitsminister: Homeoffice-Pflicht kommt zurück, 3-G-Regelung am Arbeitsplatz

Die drei Koalitionsparteien beraten über einen Entwurf, wonach Arbeitgeber wieder Homeoffice ermöglichen müssen. Am Arbeitsplatz soll eine 3-G-Regelung greifen.

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(Bild: lupmotion/Shutterstock.com)

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Angesichts der weiterhin stark steigenden Coronavirus-Infektionszahlen plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), erneut eine Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice einzuführen. Sein Ministerium soll dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet und bereits den in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien SPD, FDP und Grüne vorgelegt haben. Außerdem soll es eine 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz geben. Das berichtet die Zeitung Bild am Sonntag, der der Entwurf vorliegt.

Die Zeitung zitiert aus dem Entwurf: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Die Beschäftigten hätten demnach dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. Alle drei Parteien der "Ampel"-Koalition beraten nach Angaben der Zeitung bereits seit dem Wochenende über den Entwurf. Allerdings sei noch keine Einigung darüber erzielt worden und insbesondere die FDP sei noch nicht entschieden, wie sie sich dazu positionieren werde.

Am Arbeitsplatz soll das Arbeitsministerium zudem eine 3-G-Verpflichtung vorsehen, also einen Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein negatives Testergebnis. Im Entwurf sei laut dem Bericht vorgesehen, dass Arbeitgeber solche Tests nicht zwangsweise anbieten müssten. Nicht geimpfte Arbeitnehmer müssten sich täglich selbst um einen zertifizierten Schnelltest bemühen.

Eine 3-G-Regelung am Arbeitsplatz hält auch Verdi-Chef Frank Werneke für "angemessen und notwendig", wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Wenn die Beschäftigten keinen Impfnachweis vorlegen müssen, bleiben ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt", so Werneke. Es sei ihnen zuzumuten, nachzuweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet seien. Die Überprüfung durch die Arbeitgeber könne "routinemäßig und schnell" geschehen. Für die Beschäftigten gelte: "Es ist viel bequemer, den Impfstatus offenzulegen. Aber wer das nicht möchte, kann sich vor Dienstbeginn testen lassen." Auch Grünen-Chef Robert Habeck sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe für "3G" am Arbeitsplatz sowie einer stärkeren Nutzung von Homeoffice aus.

Die Verpflichtung zum Arbeiten von Zuhause aus war in der "Bundesnotbremse" (Reform des Infektionsschutzgesetzes) zur Bekämpfung der Epidemie enthalten gewesen. Mit dem Auslaufen der Maßnahmen im Juni dieses Jahres war auch die Homeofficepflicht nicht verlängert worden. Um das Ende der Homeofficepflicht hatte es damals Streit gegeben: Die Industrievertretungen waren gegen eine Verlängerung, Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich für eine Fortführung ausgesprochen.

(tiw)