Gericht: Betriebsratswahl bei Gorillas kann weitergehen​

Das Einhorn-Startup Gorillas hat versucht, die laufende Betriebsratswahl vom Arbeitsgericht unterbrechen zu lassen – und ist damit gescheitert.

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Ein Fahrradkurier liefert in Berlin Lebensmittel für den Lieferdienst Gorillas aus.

(Bild: Timeckert/Shutterstock.com)

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Die Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas kann vorerst stattfinden. Das Unternehmen ist mit einem Versuch, die Wahl auf dem Rechtsweg zu verhindern, gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin wies am Mittwochmittag einen Antrag der Gorillas Technologies GmbH auf eine Einstweilige Verfügung gegen die laufenden Wahlvorbereitungen zurück, bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber heise online. Der Abbruch einer laufenden Betriebswahl erfordere "ganz erhebliche Gründe", die Gorillas nicht vorgetragen habe.

Die vom Arbeitgeber insbesondere hinsichtlich der Betriebsstruktur vorgetragenen Argumente seien dafür nicht hinreichend gewesen, sagte die Sprecherin. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht aus für eine Unterbrechung der Wahl. Wenn es Anfechtungsgründe gebe, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 BVGa 10332/21).

Mitarbeiter von Gorillas wollen einen Betriebsrat gründen und haben dafür bereits einen Wahlvorstand gewählt, der die Wahl durchführen soll. Sie werfen der Unternehmensleitung des Lieferdienstes vor, die Wahlvorbereitungen gezielt zu stören und einen Betriebsrat verhindern zu wollen.

"Wir unterstützen ausdrücklich und uneingeschränkt die Gründung eines Betriebsrats bei Gorillas", beteuert das Unternehmen – geht dann aber hart gegen streikende Mitarbeiter vor und versucht, die Betriebsratsgründung gerichtlich verbieten zu lassen. Vor dem Arbeitsgericht sind zudem noch einige Verfahren anhängig, in denen Ex-Mitarbeiter gegen die Befristung ihrer Arbeitsverträge und gegen Kündigungen geklagt haben.

Dem Vernehmen nach hat Gorillas vor Gericht vor allem damit argumentiert, dass der geplante Betriebsrat nicht für das ganze Unternehmen zuständig sei. Kurz vor dem Gerichtstermin am Mittwochmorgen hatte Gorillas angekündigt, seine Struktur in ein Franchise-Modell zu ändern. Demnach sollten die verschiedenen Auslieferungslager ab dem 16. November als Franchisenehmer unabhängige Einheiten bilden. Dem wollte das Gericht nicht folgen.

Das Geschäftsmodell von Gorillas ist die hyperlokale Lebensmittellieferung. In nur zehn Minuten liefert das Startup die Dinge des täglichen Bedarfs, die man in einer App bestellen kann. Dafür betreibt das Unternehmen zahlreiche kleine Lager im Stadtgebiet, von denen aus die Fahrradkuriere die Bestellungen ausliefern. Das Unternehmen expandiert stark und ist in 18 deutschen Städten sowie in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien unterwegs.

(vbr)