Dark Patterns: EU-Länder wollen Psychotricks mit Digital Services Act verbieten​

Der EU-Rat sagt "Dark Patterns" den Kampf an und will Suchmaschinen sowie öffentliche Gruppen auf Messenger-Plattformen zur Löschung von Inhalten verpflichten.

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(Bild: -strizh-/Shutterstock.com)

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Der Ministerrat der EU-Mitgliedsstaaten fordert zahlreiche Änderungen am Entwurf der EU-Kommission für einen Digital Services Act (DSA). Neben sozialen Netzwerken sollen demnach auch große Suchmaschinen wie Google und Bing sowie öffentliche Gruppen auf Messenger-Plattformen verpflichtet werden können, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder zu blockieren. Dies ginge über das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hinaus.

Das vertrauliche Papier der EU-Regierungen zum geplanten "Plattform-Grundgesetz" haben das französische Magazin Contexte und Netzpolitik.org veröffentlicht. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) soll sich am heutigen Mittwoch darüber abstimmen. Formell beschlossen werden soll der Kurs der Länder am 25. November zusammen mit der Position zum parallel verhandelten Digital Markets Act (DMA). Das EU-Parlament muss seinen Kurs noch abstecken.

Laut dem geleakten Dokument drängen die EU-Regierungen auf "Compliance by Design". Vor allem Anbieter von Online-Marktplätzen "dürfen ihre Online-Schnittstelle nicht in einer Weise gestalten, strukturieren oder organisieren", die Nutzer "entweder absichtlich oder tatsächlich täuscht oder manipuliert". Den Regierungsvertretern geht es dabei um ein Verbot "sogenannter Dark Patterns" – "Designtechniken, die Verbraucher zu unerwünschten Entscheidungen drängen oder täuschen, die für sie negative Folgen haben".

Für algorithmische Empfehlungssysteme großer Plattformen sollen vergleichbare Auflagen gelten. Betreiber sehr großer Plattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat sollen ferner ihre Empfehlungssysteme so anpassen, dass diese Vorurteile und eine Diskriminierung von Personen in gefährdeten Situationen verhindern beziehungsweise minimieren.

Compliance by Design heißt für die Länder auch: Die Anbieter von Online-Marktplätzen müssen dafür sorgen, dass Gewerbetreibende ihren Informationspflichten etwa zur Produktsicherheit nachkommen können. Bei Kenntnis von rechtswidrigen Angeboten müssten Amazon & Co. die Kunden der vergangenen sechs Monate darüber informieren. Dabei sind die Identität des Händlers und alle einschlägigen Rechtsbehelfsmöglichkeiten anzugeben.

Für das von EU-Abgeordneten geforderte Verbot von gezielter Werbung mit Tracking spricht sich der Rat nicht aus. Die Bundesregierung konnte sich auch nicht mit ihrem Anliegen durchsetzen, Microtargeting bei Kindern zu untersagen. Nutzer sollen aber über "die wichtigsten Parameter informiert werden", mit denen bestimmt wird, "dass ihnen eine bestimmte Werbung präsentiert wird".

Kern des DSA ist eine Klausel, mit der Behörden jeglicher Art Host-Providern ohne Richtervorbehalt grenzüberschreitende Anordnungen schicken können, um gegen illegale Inhalte vorzugehen. Die Kommission zielt dabei etwa auf strafbare Hasskommentare, terroristische Inhalte, für die mit einer eigenen Verordnung Löschpflichten von einer Stunde gelten, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauch, den Verkauf gefälschter Produkte und die unautorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.

Die Mitgliedsstaaten fordern hier Klarstellungen. In einem grenzüberschreitenden Kontext sollte ihnen zufolge die Wirkung der Anweisung auf das Hoheitsgebiet des anordnenden EU-Lands beschränkt sein. Ausnahmen sehen sie vor, wenn die Rechtswidrigkeit des Inhalts sich unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt oder "die auf dem Spiel stehenden Rechte einen größeren räumlichen Geltungsbereich erfordern". Eine Datenbank bereits ergangener Löschentscheidungen sei einzurichten.

Die Durchsetzbarkeit der Vorschriften wollen die Länder stärken, um Flaschenhälse wie bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verhindern. Die Kommission soll demnach "mit Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden für die Aufsicht und die öffentliche Durchsetzung systemischer Fragen" etwa bei "weitreichenden Auswirkungen auf die kollektiven Interessen" der Nutzer zuständig sein.

Einzelne nationale DSA-Beauftragte könnten zudem bei Kollegen in anderen EU-Staaten Untersuchungen und Sanktionen beantragen sowie gemeinsame Prüfungen einleiten. Informationen zur Kontrolle und Durchsetzung sollen zwischen allen Beteiligten inklusive der Kommission "in Echtzeit" erfolgen. Letztere könnte zudem einstweilige Sanktionsmaßnahmen anordnen, um schon während noch laufender Untersuchungen "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden" für die Nutzer abzuwenden.

(vbr)