Alternative Bezahlmethoden für Apps: Apple kämpft gegen Verfügung

Das Zulassen von Kauf-Links in Apps zwinge Apple zu einer Änderung des Geschäftsmodells. Das Berufungsgericht müsse die drohende Verfügung kippen.

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(Bild: Ascannio/Shutterstock.com)

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Apple versucht mit aller Kraft, eine gravierende App-Store-Änderung zu verhindern. Eine im Rechtsstreit mit Epic Games erlassene Verfügung soll den Konzern ab dem 9. Dezember in den USA dazu zwingen, Apps das Verlinken auf externe Kaufangebote zu erlauben. Das ist bislang strikt untersagt.

Apples erster Einspruch gegen die Verfügung ist jüngst gescheitert. Im zweiten Anlauf hat Apple sich nun an das zuständige US-Berufungsgericht gewendet, um die Verfügung vor dem Inkrafttreten auszusetzen – und schließlich ganz zu kippen.

Die Verfügung zwinge Apple zu einer Änderung des Geschäftsmodells, die "Kunden, Entwickler und Apple selbst" schadet, warnt das Unternehmen in der Eingabe. Es gebe keinen Beweis dafür, dass das Verbot für externe Kauf-Links "wettbewerbsfeindliche Effekte" habe oder dass dem Kläger Epic Games dadurch Schaden entstanden sei.

Sollte die Verfügung in Kraft treten, würde der App Store unsicherer: Kunden drohe "neue Abzocke", Entwicklern ein Vertrauensverlust und verringerte Einnahmen und Apple selbst "verliert die Kontrolle einer entscheidenden Komponente seines effizienten und erfolgreichen Geschäftsmodells" (Aktenzeichen 21-16506 & 21-16695, Epic Games vs. Apple, United States Court of Appeals for the Ninth Circuit).

iPhone- und iPad-Apps dürften ausschließlich über Apples App Store vertrieben werden und müssen den Verkauf digitaler Inhalte über Apples In-App-Bezahlschnittstelle (In-App Purchase) abwickeln – Apple kann so automatisch eine Provision von bis zu 30 Prozent des Umsatzes einbehalten. Entwicklern ist zugleich untersagt, Links oder andere Hinweise auf externe Kaufmöglichkeiten in ihre Apps zu integrieren. Dieses Verbot muss Apple der Verfügung nach streichen.

Solche Verbote seien bei Plattformen wie dem App Store üblich, argumentiert Apple in seiner Eingabe – und würden von US-Gerichten sogar als wettbewerbsfördernd gesehen. Die einstweilige Verfügung habe keine Basis und Epic Games besitze sowieso keine Klagebefugnis, weil die Spielefirma gar keine App mehr im App Store vertreibt.

Epic hat im vergangenen Jahr eine eigene Bezahlschnittstelle in Fortnite integriert und so einen Rauswurf aus Apples App Store und Google Play provoziert – anschließend zog die Spielefirma gegen Apple und Google vor Gericht. Fortnite ist seitdem weder in den App Store noch in Google Play zurückgekehrt, unter Android wird das Spiel weiterhin als Direkt-Download vertrieben.

(lbe)