Knapp 11.000 E-Scooter flitzen nach Schätzung durch Hessen

Mit ihnen zu fahren macht vielen Spaß, es gibt aber weiterhin ungeklärte Probleme: Wo dürfen die E-Scooter abgestellt werden? Wo ist es sicher für alle?

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(Bild: Peeradontax/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Acht Unternehmen bieten nach Erkenntnissen der Landesregierung mittlerweile in Hessen E-Scooter zum Ausleihen an. Dies sei der Fall in Kassel, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Rüsselsheim, teilte das Verkehrsministerium auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Naas mit. Wieviele der per Batterie angetriebenen Roller genau unterwegs sind, sei nicht bekannt; einer groben Schätzung nach seien es knapp 11.000.

Das Herumdüsen mit den Scootern macht vielen Spaß, doch werden damit auch Verkehrsverstöße begangen. Die Polizei registrierte den Angaben zufolge unter anderem verbotenes Fahren auf Bürgersteigen oder sonstigen nicht zulässigen Flächen, die verbotene Beförderung weiterer Personen, technische Mängel oder Manipulationen, fehlenden Versicherungsschutz, Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, freihändiges Fahren, Nutzung von Kopfhörern sowie das "Fahren unter Einfluss berauschender Mittel". Hinzu kommen missachtete rote Ampeln oder Vorfahrtsregeln.

Unter anderem deshalb können die kleinen Flitzer, die maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein dürfen, auch gefährlich sein: 222 Unfälle wurden im Land vergangenes Jahr mit ihnen registriert, mit 150 davon war in der Mehrzahl der Roller-Fahrer oder die Roller-Fahrerin schuld. Das Statistische Bundesamt gibt die Zahl der Verletzten für Hessen mit knapp 160 an. Die Scooter seien deshalb auch Teil des Präventionsprogramms "Crashkurs Hessen", erklärte das Ministerium.

Die Elektrokleinstfahrzeuge waren 2019 zugelassen worden. Ausleihen und bezahlen kann man über Apps auf dem Smartphone. Zum Problem achtlos auf Bürgersteigen oder Parkplätzen abgestellter Scooter erklärte das Ministerium, dass dies eigentlich vom Bund geregelt werden müsse. Bislang gilt das "Free-Floating-Prinzip", wonach die Nutzer die Roller an einem beliebigen Ort innerhalb eines vorgegebenen Gebiets abstellen können. Einzelne Anbieter haben hier Einschränkungen vorgenommen und in Frankfurt etwa ausgeschlossen, dass die Mietdauer am Mainufer beendet werden kann. Die Stadt arbeitet an einer Regelung, um den Unternehmen Abstellzonen zuzuweisen.

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(kbe)