Bundesnetzagentur warnt vor gefährlichen Schnäppchen

Der Black Friday steht kurz bevor, Menschen möchten für Weihnachten shoppen, aber besonders im Online-Handel könnten auch gefährliche Geräte im Angebot sein.

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Illegale Elektronik-Importe: Umweltverbände fordern schärfere Gegenmaßnahmen

(Bild: Studio Romantic/Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur hat vor gefährlichen Produkten gewarnt, die insbesondere beim Online-Shopping in der Vorweihnachtszeit erworben werden. Speziell Online-Händler fänden immer noch Wege, "die europäischen Regelungen zu umgehen".

Wie die Aufsichtsbehörde am Mittwoch mitteilte, seien viele elektrische Produkte auf den ersten Blick sehr preiswerte Schnäppchen. In Wirklichkeit handele es sich aber "um minderwertige Produkte, die Funkstörungen verursachen, die die versprochene Qualität nicht einhalten oder die Gesundheit von Menschen zum Beispiel durch Stromschläge gefährden können".

Mangelhafte Geräte seien derzeit besonders häufig bei USB-Akkuladgeräten und Action-Kameras aufgefallen. In den vergangenen Wochen habe die Bundesnetzagentur aber auch vermehrt LED-Produkte – nicht zuletzt Weihnachtsbeleuchtungen – gefunden, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Das Spektrum der betroffenen Produkte reiche von einfachen LED-Leuchtmitteln, über LED-Einbau- und Deckenleuchten bis zu Außenbeleuchtungen und farbwechselnde und andere Weihnachtsbeleuchtungen für den Innen- und Außenbereich, erklärte die Netzagentur.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, empfiehlt, bei Produkt-Deals im Online-Handel genauer hinzusehen. Ein Warnzeichen sei, wenn der Preis im Vergleich zu Mitbewerbern nicht mehr plausibel sei. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber auch prüfen, ob eine Adresse in der EU angegeben sei, unter der ein Anbieter oder seine Partner erreichbar sind.

Denn laut Bundesnetzagentur gilt seit dem 16. Juli 2021 in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungs-Verordnung. Demnach müssen unter anderem elektrische Geräte und Funkanlagen nicht nur das CE-Kennzeichen tragen. Für diese Geräte muss auch ein in der Europäischen Union ansässiger Wirtschaftsakteur erkennbar sein. Bei Mängeln soll er gewährleisten, dass unverzüglich notwendige Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.

(kbe)