Penny Stocks dĂĽrfen vorerst am Neuen Markt bleiben
Infogenie, Letsbuyit.com, GFN, eMulti, Wizcom und NSE Software dĂĽrfen nicht vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.
Infogenie, Letsbuyit.com, GFN, eMulti, Wizcom und NSE Software dürfen vorerst nicht vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. Wie von den meisten Marktbeobachtern bereits erwartet, entschied sich heute das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) im Sinne der Antragsteller und untersagte der Börsen-Betreibergesellschaft, die seit Oktober 2001 geltenden Ausschlussregeln bis zum Abschluss des Hauptverfahrens anzuwenden. Die sechs am Neuen Markt gelisteten Unternehmen haben damit zumindest einen Aufschub erreichen können und dürfen vorläufig am krisengeschüttelten Wachstumssegment verbleiben.
Die Richter waren der Auffassung, dass fĂĽr eine Beendigung des Aktienhandels so genannter Penny-Stock-Unternehmen "keine genĂĽgende BegrĂĽndung" vorgetragen worden sei, so das OLG in einer Verlautbarung am heutigen Vormittag. Vor dem Hintergrund der aktuellen und nicht abreiĂźenden Skandalserie dĂĽrfte diese Entscheidung dazu beitragen, dass das seinerzeit mit so hohen Erwartungen ins Leben gerufene Marktsegment weiter an Bedeutung verlieren wird, so das einhellige Echo in den Medien.
Die Deutsche Börse AG führte im Oktober 2001 neue Ausschlussregeln ein, um das in die Krise geratene Marktsegment zu bereinigen. Betroffen sind dort gelistete Unternehmen, die entweder insolvent sind oder deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander unter 1 Euro notiert und deren Marktkapitalisierung zugleich die Marke von 20 Millionen Euro unterschreitet.
Zunächst wurden nur insolvente Unternehmen wie Micrologica und Kabel New Media aus dem Neuen Markt ausgeschlossen. Ende März schloss die Deutsche Börse erstmals sechs Unternehmen wegen ihres geringen Börsenwertes vom Neuen Markt aus. Die sechs Gesellschaften InfoGenie Europe AG, e.multi Digitale Dienste AG, GFN AG, NSE Software AG, FortuneCity.com Inc. und Letsbuyit.com NV sollten ab dem 28. April nicht mehr im Hightech-Segment der Deutschen Börse gehandelt werden, sondern im geregelten Markt.
Gegen den Rauswurf wegen geringen Aktienkurses hatten sich etliche Gesellschaften gerichtlich gewehrt und zum Teil Recht bekommen. (Jörg Birkelbach) / (anw)