Softwarehaus Prout widersetzt sich dauerhaft den Delisting-Regeln

Der Darmstädter Software-Anbieter erwirkte vor dem Frankfurter Landgericht eine weit reichende einstweilige Verfügung.

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Von
  • Hartmut Buenger

Die Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG haben sich ein weiteres Mal als zahnloser Tiger entpuppt. Nun hat auch der am Neuen Markt notierte Software-Anbieter Prout beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen das drohende Delisting erwirkt. Das Besondere an dem Beschluss: Der Darmstädter Spezialist für Document-Output-Management-Software hat nicht nur, wie andere Unternehmen des Neuen Marktes, eine "Gnadenfrist" von einigen Monaten erstritten. Vielmehr ist das Unternehmen laut einer Börsenpflichtmeldung "dauerhaft" von den am 1. Oktober 2001 eingeführten Regeln ausgenommen. Der Aktienkus reagierte bis zum heutigen Freitagmittag mit einem Sprung um 53 Prozent auf 1,26 Euro auf die Nachricht.

Grund für den Beschluss ist nach Angaben des Landgerichts die Tatsache, dass Prout im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen am Neuen Markt keine "Unterwertserklärung" der Deutschen Börse unterzeichnet hat. Daher dürfen Änderungen des Regelwerks nur mit Zustimmung des Unternehmens erfolgen.

Vor einigen Tagen hatte bereits die insolvente Teamwork AG vor Gericht erreicht, dass die neuen Regeln der Deutschen Börse erst in einem Jahr für sie gelten. Der Vorstand hatte den Antrag damit begründet, dass die Präsenz am Neuen Markt für die laufende Sanierung der Firma existentiell wichtig sei. Andere Unternehmen erwirkten per einstweiliger Verfügung eine Fristverlängerung von sechs Monaten. Mit Prout gibt es am Neuen Markt nun bereits 16 Unternehmen, die einen Aufschub beziehungsweise eine Aussetzung der Delisting-Regeln erstritten.

Nach den am 1. Oktober in Kraft getretenen Regeln für die so genannten Penny Stocks werden alle Unternehmen vom Neuen Markt ausgeschlossen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Tagen unter einem Euro liegt und deren Marktkapitalisierung gleichzeitig unter 20 Millionen Euro sinkt. Falls der Kurs innerhalb der nächsten 90 Handelstage nicht wieder mindestens drei Wochen lang über einen Euro steigt, wird das Unternehmen vom Neuen Markt ausgeschlossen. Nach einer Aufstellung des manager-magazins mussten Mitte des Monats 41 Unternehmen fürchten, diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

Die Deutsche Börse wollte sich zu dem Fall bislang nicht äußern. An der grundsätzlichen Haltung gegenüber den Penny Stocks am Neuen Markt habe sich jedoch nichts geändert, sagte die zuständige Sprecherin Candice Adam: "Diese Regelung ist sinnvoll und wird von uns als notwendig erachtet." (hbu)