Auslegungssache 53: Auskunftsrecht im Datenschutz

Zusammen mit dem Podcast-Team von Dr. Datenschutz sprechen Joerg und Holger über den datenschutzrechlichen Auskunftsanspruch.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 7 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

In Episode 53 des c't-Datenschutz-Podcasts geht es um den aus Artikel 15 DSGVO resultierenden Auskunftsanspruch. Als Gäste mit von der Partie ist dieses Mal nicht nur eine Person, sondern gleich die komplette Besetzung des Podcasts "Dr. Datenschutz":

Laura L. Stoll

Laura L. Stoll und Cornelius von Cramm arbeiten als beratende Juristen der intersoft consulting services AG und setzen sich in dieser Funktion oft mit Auskunftsanfragen auseinander. Stoll berichtet davon, wie verschieden Unternehmen mit derlei Anfragen umgehen. Von Cramm stöß bitter auf, dass der wichtige Anspruch seiner Beobachtung nach durch offensichtlich automatisierte Anfragen missbraucht wird.

Cornelius von Cramm

Zusammen mit den beiden Gästen klärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich vor allem die Basics: Wann ist ein Auskunftsanspruch berechtigt, welche Fristen gelten, und vor allem: Wie sollte sich ein Anspruchsberechtigter authentifizieren? Mittlerweile gibt es viel Rechtssprechung dazu, aber längst sind nicht alle Fragen geklärt. Einig sind sich die vier Podcaster darin: Der Auskunftsanspruch ist ein wichtiger Baustein des Datenschutzrechts und sollte nicht abgetan werden. Sie ermuntern dazu, ihn ruhig öfter einmal wahrzunehmen.

c't DSGVO - Was 2021 wirklich wichtig ist

180 Seiten Ratgeber von Fachjuristen: Was Unternehmen, Vereine und Selbstständige wissen müssen! Mit vielen FAQs, Anleitungen, Checklisten und Mustern. Auf DVD: 60 Minuten Webinar "Anatomie einer IT-Katastrophe" – vorbereitet sein und die Krise meistern.

Episode 53:

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Hier gehts zu allen bisherigen Folgen:

(hob)