"Smart Toys": Bundesnetzagentur warnt vor Spionage-Spielzeug

Die Bundesnetzagentur ließ 2021 mehr als doppelt so viel vernetzte Alltagsgegenstände mit versteckter Kamera oder Abhöroption von Plattformen löschen als 2020.

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Spielzeuge wie die Puppe "Cayla" sieht die Bundesnetzagentur als Spionagegeräte an.

(Bild: Vivid Deutschland GmbH)

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Die Bundesnetzagentur warnt im Endspurt bei den Weihnachtseinkäufen vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckten Kamera- oder Mikrofonfunktionen. Solche Produkte greifen ihr zufolge "in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein". Die Bundesnetzagentur spricht daher von "Spionagegeräten".

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Möglichkeit zum Telefonieren auch über eine Abhöroption wie "Voice Monitoring" oder "Babyphone-Funktion" oder eine verdeckte Kamera, ist sie in Deutschland verboten, bringt die Bundesnetzagentur ein Beispiel. Das Mikrofon und die Kamera der Uhr könnten dabei entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld ließen sich dann von einem Dritten mithören. Weder der Träger der Smartwatch noch seine Gesprächspartner könnten dies erkennen.

Auch Saugroboter dürften hierzulande nicht eingesetzt werden, wenn sie heimlich Bilder beziehungsweise Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können, erläutert die Behörde. Dies treffe zu, wenn die Zimmerreiniger "weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe". Man prüfe derzeit mehrere solcher am Markt verfügbaren Produkte.

Auch per App gesteuerte größere Roboter oder alltagserleichternde Assistenzsysteme fallen laut Bundesnetzagentur unter das Verbot. Gleiches gelte für vernetztes Spielzeug wie etwa ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Vorsicht sei insbesondere bei "Smart Toys" geboten, die sich mit dem Internet verbinden.

Bis Ende vorigen Jahres hatte die Behörde drei vernetzte Spielzeuge als "verbotene Sendeanlage" eingestuft. Diese "Spione im Kinderzimmer" dürfen damit in Deutschland nicht mehr vertrieben und genutzt werden. Die Entscheidungen betreffen etwa die 2017 aus dem Verkehr gezogene Puppe "My Friend Cayla", einen Roboter, der ebenfalls mit dem Nachwuchs kommuniziert, und einen ferngesteuerten Spielzeugpanzer, der Fotos schießt und überträgt.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, auch auf den Kauf von GPS-/GSM-Trackern zu verzichten, die über eine Abhörfunktion verfügen. Diese könnte hier sogar grundsätzlich jeder nutzen, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des Ortungsgeräts habe. "Besonders heimtückisch" seien Produkte, "die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können". Selbst Duftspender oder Taschentuchboxen seien jüngst mit solchen Funktionen aufgefallen. Es sei daher ratsam, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.

Die Zahl der einschlägigen Produkte, die die Behörde 2021 auf Internet-Plattformen löschen ließ, hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Waren 2020 noch 2170 entsprechende Geräte betroffen, sind es dieses Jahr bereits über 4600. Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verboten ist, können sich Verbraucher per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter 030/22480-500 an Experten der Bundesnetzagentur wenden sowie sich auf einem speziellen Webangebot informieren.

(olb)