Webauftritte von Fotomodellen wegen Mängeln am Impressum abgemahnt

Eine Serie von Abmahnungen erreicht derzeit Fotomodelle, die eine eigene Website betreiben. Sie sollen 240 Euro bezahlen, weil die Anbieterkennzeichnung ihrer Seite nicht gesetzeskonform ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 343 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Dambeck

Eine Serie von Abmahnungen erreicht derzeit Fotomodelle, die eine eigene Website betreiben. Absender ist eine Websites Right Control GmbH (Werico) mit Sitz in Nussdorf/Österreich, die "im Auftrage eines Kunden" das Impressum der Online-Auftritte bemängelt. In dem Schreiben heißt es, der Kunde erleide durch die nicht gesetzteskonforme Seite des Fotomodells einen Wettbewerbsnachteil. Nach dem zu Jahresbeginn erweiterten Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) müssen gewerbliche Anbieter von Telediensten, wozu Fotomodelle mit Internetauftritt zählen dürften, unter anderem Anschrift und E-Mail-Adresse auf ihrer Site angeben. Bei Nichteinhaltung droht laut EGG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Werico GmbH verlangt für ihren Hinweis auf das nicht ausreichende Impressum 240 Euro, die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird nicht gefordert.

Nach Angaben von Rechtanwalt Dr. Daniel Kötz, der sich auf die Beratung von Fotomodellen spezialisiert hat, wurden mindestens 20 bis 40 Abmahnungen mit Datum vom 3. und 4. Juni verschickt. Kötz bestätigte gegenüber heise online, dass das Schreiben inhaltlich richtig sei. Vor allem Models aus dem Erotikbereich verzichteten jedoch "aus verständlichen Gründen" auf die vollständige Angabe ihrer persönlichen Daten: "Niemand möchte ungebetene Anrufe oder einen unerwünschten Besuch erhalten."

Kötz empfiehlt eigenen Mandanten schon seit längerem, anstelle der eigenen die Adresse ihres Anwalts zu veröffentlichen. Der Hinweis "Vertreten durch Rechtsanwalt Kötz" genüge zwar möglicherweise nicht dem EGG, man lasse es aber darauf ankommen, dass jemand dagegen klage. Von der Abmahnung betroffenen Fotomodellen empfiehlt Kötz, auf keinen Fall die geforderten 240 Euro zu zahlen. Per E-Mail und vor Zeugen sollte die Abmahnung unverzüglich wegen Fehlens einer Originalvollmacht zurückgewiesen werden.

Mängel im Impressum von Online-Auftritten treten erstaunlich häufig auf. Die Stuttgarter Unternehmensberatung Dr. Sonje Webconsult hatte kürzlich festgestellt, dass nur 5 der 20 umsatzstärksten Unternehmen Baden-Württembergs den Vorgaben des EGG genügen. Besonders häufig fehlte die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Juristen rechnen schon seit längerem mit Abmahnungen wegen mangelhafter Anbieterkennzeichnung. Die erste bekannt gewordene Serienabmahnung im April richtete sich an etwa 1000 Händler aus den Bereichen Bürobedarf und Buch; eine weitere Abmahnwelle richtete sich gegen Homepage-Besitzer aus der Immobilienbranche. (hod)