Verbot von Atomtransporten über Bremer Häfen verfassungswidrig

2012 verbot die Freie Hansestadt Bremen, über die Häfen nukleare Brennstoffe umzuschlagen. Diese Regelung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es nun.

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Hafen in Bremerhaven.

(Bild: Freie Hansestadt Bremen)

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Die Freie Hansestadt Bremen ist nicht befugt, den Umschlag von nuklearen Brennstoffen in seinen Häfen zu verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden (2 BvL 2/15). Paragraf 2 Absatz 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes (BremHafenbetrG) sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig.

Dem Land Bremen fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines Umschlagverbots, schreibt das Bundesverfassungsgericht. Für die friedliche Nutzung der Atomkraft sei nach Artikel 73 des Grundgesetzes allein der Bund gesetzgebungsbefugt. Der betreffende Paragraf des BremHafenbetrG betreffe schwerpunktmäßig die friedliche Nutzung der Atomkraft, sodass das Land nicht zur Gesetzgebung berufen ist.

Durch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes vom 31. Januar 2012 wurden in Paragraf 2 die Absätze 2 und 3 neu in das Gesetz eingefügt. Darin heißt es: "Im Interesse einer grundsätzlich auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft ist der Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Atomgesetzes ausgeschlossen." Der Bremer Senat kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Für die Änderung hatte die Bremer Bürgerschaft mit einer Entschließung vom 11. November 2010 gesorgt. Darin wurde der Senat aufgefordert, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Transporte von nuklearen Brennstoffen durch die bremischen Häfen und andere Transportwege im Land zu verhindern. Die Bürgerschaft begründete es damit, dass das Land Bremen von der "völlig falschen und unverantwortlichen Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern", besonders betroffen sei. Die seinerzeit von CDU/CSU und FDP geführte Bundesregierung hatte im Herbst 2010 die Reststrommengen für die vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben AKW für zusätzliche acht Betriebsjahre erhöht.

Drei von dem 2012 verhängten Verbot betroffene Unternehmen hatten Klage beim Bremer Verwaltungsgericht eingereicht, das daraufhin das Bundesverfassungsgericht einschaltete. Diese Unternehmen besaßen Transportgenehmigungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, in denen die Transportroute über bremische Häfen jeweils ausdrücklich als Transportstrecke zugelassen war. Sie beantragten bei der Freien Hansestadt Bremen erfolglos Ausnahmegenehmigungen.

In Hamburg wie auch in Lübeck waren die lokalen Politiker der Meinung, dass ein lokales Atomtransportverbot der Bundesgesetzgebung widerspräche und somit vor den Gerichten keinen Bestand haben könne. In Hamburg hatten sich Unternehmen 2019 "im Sinne des Atomgesetzes" freiwillig verpflichtet, nukleare Brennstoffe in dem dortigen Hafen nicht umzuschlagen.

Im Juni 2011 erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel im dritten Monat nach dem Super-GAU von Fukushima Daiichi, das Atomgesetz werde erneut novelliert, bis Ende 2022 sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Das Gesetz betrifft aber nicht die Urananreicherung, wie sie von Urenco im westfälischen Gronau, und die Brennelemente-Herstellung, wie sie in Lingen betrieben wird.

Im Februar 2021 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Brennelemente aus Lingen dürfen an das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz geliefert werden. Hier entschied das Gericht aus formalen Gesichtspunkten. Der klagende Umweltschutzverband habe sich nicht auf weitergehende Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Völkerrecht berufen können, weil diese nicht in deutsches Recht umgesetzt worden seien. Daher hatte das Gericht die vorgebrachten Sicherheitsbedenken nicht inhaltlich geprüft.

In Bremen wurde die Entscheidung bedauert. "Nach wie vor sehen wir es kritisch, dass unsere Häfen eine Drehscheibe für internationale Atomtransporte sind", sagte Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). "Schließlich ist Atomkraft eine Risikotechnologie von gestern, der Transport der Kernbrennstoffe birgt ebenfalls Risiken." Das Hafenbetriebsgesetz des kleinsten Bundeslandes werde nach der Entscheidung geändert, sagte Häfensenatorin Claudia Schilling (SPD).

"Die CDU war von Anfang an der Überzeugung, dass das Prinzip des Universalhafens in Bremen nicht zur parteipolitischen Propaganda missbraucht werden darf", kommentierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Röwekamp aus Bremen. In der Region hatte es zuletzt im November 2020 Proteste gegen die Rückkehr von deutschem Atommüll aus Großbritannien gegeben. Diese Castor-Behälter wurden aber nicht in Bremer Häfen, sondern in Nordenham (Niedersachsen) ausgeladen.

(anw)