Rechtsextremismus und Hass im Netz: BKA rechnet mit 150.000 Strafverfahren

Wenn ab dem 1. Februar soziale Netzwerke strafbare Inhalte und Daten der Verdächtigen melden müssen, könnte es tausende Meldungen geben, meint das BKA.

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(Bild: DStGB)

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Ab dem 1. Februar 2022 müssen Anbieter wie WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. soziale Netzwerke mutmaßlich strafbare Inhalte sowie IP-Adressen oder Passwörter von Verdächtigen an Sicherheitsbehörden herausgeben. Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet nun mit 250.000 Meldungen jährlich. Daraus könnten sich 150.000 neue Strafverfahren ergeben, sagte ein BKA-Sprecher laut RND.

Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität", das der deutsche Bundestag im Juni 2020 verabschiedete. Soziale Netzwerke wie Facebook, TikTok und Twitter müssen strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern auch unaufgefordert zusammen mit sensiblen Daten der Verdächtigen ans BKA melden.

Die Google-Tochter Youtube hat im Juli gegen diese Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes (NetzDG) beim Verwaltungsgericht Köln geklagt und einen Eilantrag gestellt, kurz darauf folgte Facebook vor dem gleichen Gericht. Deshalb geht das BKA laut RND momentan davon aus, dass diese beiden Unternehmen vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Unabhängig davon würden jedoch "weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen", sagte demnach der BKA-Sprecher.

Die Eilanträge hätten zwar "keine aufschiebende Wirkung", sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem RND. Das Ministerium habe allerdings den Konzernen erklärt, dass es die Meldepflicht "bis zur Beendigung des Eilverfahrens aussetzen wird". Sollte die Eilentscheidung zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Die Entscheidung im Eilverfahren soll angeblich spätestens im Februar fallen.

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Das BKA hat für die Bearbeitung der Meldungen eine Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) mit rund 200 Beamtinnen und Beamten eingerichtet. Die Prozesse würden derzeit innerhalb des BKA, aber auch mit den Kooperationspartnern aus Polizei und Justiz entwickelt und gemeinsam getestet, um für die Zeit ab dem Stichtag bestmöglich vorbereitet zu sein, schreibt das RND. BKA-Präsident Holger Münch hatte darauf gedrängt, dass die Meldepflicht möglichst schnell eingeführt wird, da zunehmende Hasskriminalität gegen Menschen des öffentlichen Lebens demokratiegefährdende Ausmaße annehmen könne, wenn sie etwa Politiker und Journalisten einschüchtere.

Eine Umfrage der Körber-Stiftung unter 1641 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Deutschland hatte voriges Jahr ergeben, dass 57 Prozent von ihnen schon einmal beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen worden sind. 68 Prozent der Befragten haben aus Sorge vor Beleidigungen oder Angriffen ihr Verhalten geändert. 37 Prozent verzichten weitgehend auf die Nutzung sozialer Medien.

Zusammen mit dem BKA haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag ein bundesweit angelegtes Kommunales Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amts- und Mandatsträgerpersonen entwickelt. Alle sechs Monate sollen Erhebungen dazu stattfinden. Anlass ist das steigende Ausmaß von verbalen und tätlichen Angriffen auf haupt- und ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker. Den Betroffenen soll eine Plattform geschaffen werden, um sie präventiv und bei der strafrechtlichen Verfolgung besser zu unterstützen, die Fachöffentlichkeit und Sicherheitsbehörden zu sensibilisieren und die notwendige Grundlage zu erstellen, um dagegen vorgehen können. Dazu können sich Interessierte und Betroffene an einer Umfrage beteiligen.

Update 12.1.22, 17.10: Die Geschäftsprozesse für das ZMI seien innerhalb des BKA, aber auch mit den polizeilichen und justiziellen Kooperationspartnern neu entwickelt und werden derzeit sowohl fachlich als auch technisch mit diesen gemeinsam getestet worden, teilte das BKA heise online mit. So soll die Meldestelle für die zum 1. Februar 2022 beginnende Meldepflicht der großen sozialen Netzwerke und die Bewältigung des damit verbundenen Vorgangsvolumens bestmöglich vorbereitet sein.

Unabhängig von den Klage- und Eilverfahren einzelner Telemediendiensteanbieter stelle das BKA eine fristgerechte Wirkbetriebsaufnahme der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) sicher. Die konsequente Strafverfolgung der im NetzDG katalogisierten Straftaten sei trotz der Klagen weiterhin notwendig. Zentrales Ziel bleibe es, im Rahmen der dem BKA gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse einen wichtigen Beitrag zu Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zu leisten, insbesondere auch im Bund-Länder-Kontext. Die Schätzung der künftig zu erwartenden Ermittlungsverfahren gehe aus der Begründung des Gesetzes zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" hervor (PDF).

(anw)