Verbraucherschützer mahnen Grundversorger wegen Erdgas- und Stromtarifen ab

Neukunden müssen bei manchen Stadtwerken wesentlich mehr für Strom und Gas bezahlen als Bestandskunden. Dagegen geht die Verbraucherzentrale NRW vor.

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(Bild: heise online / anw)

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Neukunden müssen bei vielen Grundversorgern für Erdgas und Strom wesentlich mehr bezahlen als Bestandskunden. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun juristisch vor, sie hat Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG abgemahnt.

Die massiv ansteigenden Preise für Strom und Gas hätten den Energiemarkt in Turbulenzen gebracht, schreiben die Verbraucherschützer. Billigstromanbieter stellten von heute auf morgen die Lieferung ein, hunderttausende betroffene Haushalte fielen damit in die Ersatzversorgung zurück.

Eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale NRW für Strom habe belegt, dass ein Großteil der Grundversorger von der neuen Kundschaft Preise verlange, die um ein Vielfaches höher liegen als die des bisherigen Kundenstamms. Damit verstießen die Grundversorger gegen Vorschriften des Energierechts, daher seien sie jetzt abgemahnt worden.

In der Marktstichprobe vom 10. und 11. Januar dieses Jahres habe sich gezeigt, dass von den insgesamt 23 untersuchten Anbietern 18 einen Neukundentarif für die Stromgrundversorgung eingeführt hätten. Die Differenz zwischen Neukunden- und Bestandskundenpreisen dieser Anbieter betrage dabei durchschnittlich mehr als das Doppelte. Drei der untersuchten Anbieter würden einen Neukundenarbeitspreis pro kWh von über 90 Cent verlangen. Die Kundschaft von Anbietern ohne Tarifspaltung zahlten dagegen durchschnittlich 34 Cent/kWh.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen, sich gegen überzogene Preis- oder Abschlagserhöhungen oder die Einstellung der Versorgung zu wehren und möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Sie hat dafür Musterbriefe bereitgestellt.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, meint, viele Grundversorger missbrauchten ihre marktbeherrschende Stellung zulasten der betroffenen Haushalte. Daher sehe er die Energiekartellbehörde NRW in der Pflicht, gegen die deutlich überhöhten Preise vorzugehen. "Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen."

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Bereits im vergangenen Jahr waren die Energiepreise auf Rekordwerte gestiegen. Das bringt Billig-Anbieter wie zum Beispiel Stromio in Nöte, sie können oder wollen ihre Kundschaft nicht mehr beliefern. Bei dieser fällt dann nicht die Versorgung aus, die Grundversorger springen ein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger auf 500 Euro pro Haushalt zu beziffern.

(anw)