Musikverleger: CD-Rohlinge sollen teurer werden

Seit Jahren sehe der Gesetzgeber zu, wie eine ganze Branche niedergebrannt werde, meinen die Verbände der Musikwirtschaft. Daher müsse die Urhebervergütung bei Leermedien angehoben werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

"Die Musikwirtschaft steht machtlos vor einem nie dagewesenen Umsatzeinbruch und einem damit verbundenen Abbau von Arbeitsplätzen. Seit Jahren sieht der Gesetzgeber zu, wie eine ganze Branche im wahrsten Sinne des Wortes niedergebrannt wird" -- mit einem solch dramatischen Appell leiten Peter Hanser-Strecker, Chef des Musikverleger-Verbandes, Karl Heinz Wahren, Präsident des Deutschen Komponistenverbandes, und Hans Hee, Präsident des Deutschen Textdichter-Verbandes, einen offenen Brief an Bundesjustizministern Herta Däubler-Gmelin ein. Sie fordern daher eine Anhebung der Urheberrechtspauschale auf Leermedien auf knapp das Dreifache.

Der Brief, anlässlich der Jahreshauptversammlung des Musikverlegerverbandes vom 10. bis 12. Juni veröffentlicht, sieht die Ursache für den postulierten Niedergang der Musikindustrie sowohl im "kostenlosen Downloaden von Musik aus dem Internet" und dem "privaten Kopieren der Musik quasi zum Nulltarif". In diesem Jahr seien bereits mehr CD-Rohlinge verkauft worden als bespielte CDs, betonten die Verbandsvertreter; die technischen Voraussetzungen fürs CD-Kopieren seien inzwischen schon für unter 100 Euro zu haben und benutzerfreundlich. Die Folge, so die Musikwirtschaftslobbyisten: "Die Wertschöpfung bleibt beim Gerätehersteller und beim Konsumenten; Urheber, Hersteller und Händler werden davon ausgeschlossen."

Dieses Jahr könnten bis zu 30 Prozent der Schallplattengeschäfte ihre Pforten schließen, befürchten die Verbände. Außerdem leide die Breite des Repertoires, was zu einem raschen "Absterben des facettenreichen Musiklebens" und des "Rufes Deutschlands als Musiknation" führe. Eine Abhilfe sehen Hanser-Strecker, Wahren und Hee in der Erhöhung der Urhebervergütung bei bespielbaren Medien von derzeit rund 6 Cent pro Stunde Spielzeit (bei Audio-Cassette und CD-R Audio) auf mindestens 18 Cent. Bei Video-Cassetten liegt die Abgabe momentan bei ca. 9 Cent, für normale CD-Rs und CD-RWs bei rund 2 Cent pro Stunde Spielzeit. Die Erhöhung der seit 15 Jahren unveränderten Abgabe sei für Hersteller ebenso wie für Verbraucher verkraftbar. Deshalb solle die Bundesjustizministerin dies noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen. (jk)