Neuer Rechtsrahmen für Europol: Speichern, was die Festplatte hält​

Kommt mit der neuen Europol-Verordnung die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür? Das Bundesinnenministerium wiegelt ab. ​

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Europol-Hauptquartier

(Bild: dpa, Lex van Lieshout/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert
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Das Bundesinnenministerium (BMI) unterstützt die Neuregelung der Datenspeicherpflichten der europäischen Polizeibehörde Europol. Die geplante Aufbewahrung zum Zweck einer Vorfeldanalyse sei nicht als anlasslose Datenspeicherung zu verstehen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber heise online. Doch in Brüssel wird derzeit diskutiert, dass Europol auch die Daten unbeteiligter Personen bis zu drei Jahre speichern und verarbeiten kann, um "fallbezogene" Daten herausfiltern zu können.

Europol erhält von den Polizeibehörden der EU-Mitgliedsstaaten Daten aus Ermittlungsverfahren, die auch Unbeteiligte betreffen. Der oberste Datenschützer der EU, der European Data Protection Supervisor (EDPS), hatte Europol aufgefordert, die Daten künftig entweder innerhalb von sechs Monaten auf ihre direkte Fallbezogenheit zu prüfen oder insgesamt zu löschen.

Eine geplante Neufassung der Europol-Verordnung soll künftig klare Fristen für die Aufbewahrung schaffen. Damit wolle der EU-Gesetzgeber "unter anderem die zeitliche Dauer für eine Aufbereitung durch Europol festlegen und grundsätzlich klarstellen, dass Europol derartige Datensätze im festgelegten Zeitraum bearbeiten darf", erklärte der BMI-Sprecher. Weil die Daten "aus Strafverfahren der mitgliedsstaatlichen Polizeien" an Europol übermittelt würden, "um Unterstützung bei den Ermittlungen zu bekommen", liege eine anlasslose Datenspeicherung gerade nicht vor.

Auch die in der Neuregelung vorgesehene Zusammenarbeit von Europol mit Drittfirmen begrüßt das BMI. "Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung gewinnt die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen für die Strafverfolgung immer mehr an Bedeutung", sagte der Sprecher. Noch sei es aber zu früh für eine abschließende Bewertung der Regelungen, damit wolle man bis zum Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens warten.

Der derzeitige Stand der Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den im EU-Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedsstaaten deutet darauf hin, dass die Datenbefugnisse der europäischen Polizeiagentur ausgeweitet werden soll. Für fallbezogene Daten ist demnach vorgesehen, dass persönliche Daten bis zum Abschluss der Ermittlungen gespeichert werden können.

Laut einer von Statewatch veröffentlichten Zusammenfassung der Verhandlungen soll Europol die ungefilterten Datensätze bis zu drei Jahre behalten dürfen, um Fallbezüge herauszufiltern. Der EU-Datenschutzbeauftragte warnt, dass damit unbeteiligte Bürger ins Fadenkreuz von Ermittlern gerieten, nur weil sie – beziehungsweise ihr Mobilfunktelefon – zu einem bestimmten Zeitpunkt am falschen Ort waren.

Insbesondere die Mitgliedsländer unterstützten eine klare Ausweitung der Datenkategorien, die Europol grundsätzlich verarbeiten und speichern darf. Wo es zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen notwendig sei, dürfe Europol auch Daten verarbeiten, die gerade nicht von Verdächtigen, Opfern, möglichen Zeugen oder etwaigen künftigen Tätern stammten, heißt es da. Die Behörde soll zudem "Personendaten zum Zwecke von Forschung und innovativen Projekten" speichern und verarbeiten dürfen.

Für den Austausch von Ermittlungsdaten mit Behörden und privaten Unternehmen über die EU-Grenzen hinaus darf sich Europol schließlich sogar das Privileg herausnehmen, selbst zu entscheiden, ob gegebene Datenschutzgarantien ausreichen. Fehlende vertragliche Garantien verhindern die Übertragung der Daten in begründeten Fällen nicht.

(vbr)