Digitale Verwaltung: Bayern will Nutzerkonto des Bundes im Freistaat ausbremsen

In Bayern sollen Behörden den Bürgern nur die BayernID als Login-Lösung bieten. Wer zusätzlich die BundID einbauen will, soll dafür eine Genehmigung einholen.

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Im Juli integrierte Fürth das Nutzerkonto Bund, was in München offenbar nicht allen gefiel.

(Bild: Ebersberger / Stadt Fürth)

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Die bayerische Staatsregierung will die Behörden im Freistaat dazu verpflichten, standardmäßig nur das bayerische Nutzerkonto ("BayernID") einzubinden. Konten des Bundes oder anderer Bundesländer sollen nur über den Umweg der Bayern ID eingebunden werden, heißt es in Artikel 29 des Entwurfs des bayerischen Digitalisierungsgesetzes vom Dezember. Eine "abweichende Form der Anbindung" soll nur mit Zustimmung des Staatsministeriums für Digitales möglich sein.

Im vergangenen Sommer hatte die Stadt Fürth als erste deutsche Kommune das Nutzerkonto des Bundes in ihr digitales Verwaltungsportal integriert. "Wenn der elektronische Personalausweis in Deutschland zentral ausgegeben wird, warum sollte nicht auch das Nutzerkonto, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises authentisieren können, bundesweit zentral bereitgestellt werden?", kommentierte der damalige Chief Digital Officer der Stadt, Hauke Traulsen, den Schritt.

Der Vorstoß aus Fürth stieß in München jedoch offenbar nicht auf Gegenliebe. "Im Interesse der koordinierten OZG-Umsetzung in Bayern" unterliege die Einbindung anderer Nutzerkonten als der BayernID besonderen Zustimmungspflichten, heißt es in der Begründung des aktuellen Gesetzentwurfs. In einem Referentenentwurf des Gesetzes vom Sommer war der Erlaubnisvorbehalt noch nicht enthalten.

Auf Anfrage von c't teilte das bayerische Staatsministerium für Digitalisierung zu dem Thema nun mit: "Der Freistaat Bayern ist für Gespräche über den Einsatz des Nutzerkontos Bund in Bayern grundsätzlich offen." Das Thema sei Gegenstand des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Der Gesetzentwurf werde am kommenden Dienstag im Landtag beraten.

Die Nutzerkonten sollen laut Online-Zugangsgesetz (OZG) den Bürgern Zugang zu digitalen Behördendiensten geben. Die Nutzerkonten des Bundes und der Länder sollen interoperabel werden, sodass man künftig mit jedem Konto bundesweit auf alle Leistungen aller Behörden zugreifen können soll. Die Technik des Nutzerkontos Bund stammt aus Bayern: Es wurde von der AKDB entwickelt, dem IT-Dienstleister der kommunalen Spitzenverbände in Bayern.

Auch beim Thema Digitale Souveränität hatte Bayern sich zuletzt vom Bund und den meisten anderen Bundesländern abgegrenzt: Der Freistaat mag sich nicht an der Entwicklung eines "souveränen Arbeitsplatzes" für Behörden beteiligen. Offiziell an Bord sind dabei mittlerweile neben dem Bund auch 14 Bundesländer.

(cwo)