Russischer Sender RT DE darf in Deutschland kein TV-Programm verbreiten

RT DE fehle die für das Fernsehprogramm erforderliche medienrechtliche Zulassung, haben die Medienanstalten entschieden. RT DE will dagegen juristisch vorgehen.

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RT DE weist im Live-Streaming mit einer Bauchbinde auf die Entscheidung hin.

(Bild: RT DE)

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Der russische Sender RT DE darf in Deutschland kein Fernsehprogramm veranstalten und verbreiten. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten entschieden. RT DE fehle die für das Fernsehprogramm erforderliche medienrechtliche Zulassung. Da es sich um ein bundesweit verbreitetes Rundfunkprogramm handelt, hatte das ZAK zu entscheiden. Das verantwortliche Unternehmen RT DE Production hat bereits eine Klage dagegen angekündigt.

"Das Programm RT DE ist ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß § 52 Medienstaatsvertrag weder eine Zulassung erteilt noch beantragt wurde", teilte die ZAK mit. RT DE müsse daher die Verbreitung seines TV-Programms über Live-Stream im Internet, über die Mobile- und Smart-TV-App "RT News" und über den Satelliten einstellen.

RT DE wird seit dem 16. Dezember in Berlin produziert und ausgestrahlt. Knapp eine Woche später stellte Satellitenbetreiber Eutelsat die Verbreitung ein. Dazu hatten sich der Europabeauftragte der Landesmedienanstalten, Tobias Schmid, die Medienregulierer in Berlin und europäische Aufsichtsbehörden abgestimmt, daraufhin war Eutelsat informiert worden.

RT DE hatte sich auf eine serbische Sendelizenz berufen. Ein früherer Versuch des Senders, über Luxemburg eine Lizenz zu bekommen, war gescheitert. Die ZAK betont nun, die Veranstalterin von RT DE könne sich auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen.

In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung der ZAK erklärt RT DE erneut, es habe am 6. Dezember 2021 eine Sendelizenz in Serbien erhalten, die bis 2029 gültig sei. Diese Lizenz sei rechtmäßig im Einklang mit der Gesetzgebung und den Bestimmungen des europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen beantragt und genehmigt worden.

RT DE will gerichtlich gegen den Bescheid vorgehen, der zudem 5000 Euro Gebühren koste. "Wir haben der Regulierungsbehörde die Informationen über unsere Produktionstätigkeit dargelegt und eindeutig gezeigt, dass wir nicht der verantwortliche Sender von RT DE sind", heißt es in der Mitteilung. Das Programm werde aus Studios in Moskau ausgestrahlt.

Für die lineare Verbreitung des Programms, könne das russische Staatsfernsehen grundsätzlich eine Lizenz beantragen, sagt Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Aufsichtsbehörde und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Allerdings können laut Medienstaatsvertrag keine Lizenzen erteilt werden "an juristische Personen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen". Das gilt auch für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen.

(anw)