Regulierungsbehörde strafft Zugangsregeln für Mietleitungen [Update]
Die Deutsche Telekom muss Mietleitungen für ihre Konkurrenten künftig schneller bereitstellen als bisher.
Die Deutsche Telekom muss Mietleitungen für ihre Konkurrenten künftig schneller bereitstellen als bisher. Unter Androhung von Entschädigungszahlungen werde das Unternehmen verpflichtet, die Leitungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung zu stellen, teilte die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit. Auf diesem Wege sollen Wettbewerbsverstöße verhindert werden. Das Missbrauchsverfahren, dass mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung endete, war im Februar auf Grund einer Beschwerde von BT Ignite eingeleitet worden.
Die neuen Regelungen gelten sowohl für Carrier-Festverbindungen als auch für die Teilnehmeranschlussleitungen (letzte Meile). Gestaffelt nach Übertragungsbandbreiten (64 KBit/s, 128 KBit/s, 2 MBit/s, über 2 MBit/s) legte die Regulierungsbehörde verbindliche Lieferfristen von 12, 15 und 30 Arbeitstagen fest. Damit diese Fristen auch eingehalten werden, sehen die Regulierer ein Entschädigungssystem vor: Im Fall einer Terminverfehlung sind Vertragsstrafen fällig, die sich pro Tag Fristüberschreitung auf 5 Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts belaufen.
Nach Ansicht von Matthias Kurth, Chef der RegTP, verbessern sich durch den Beschluss die Wettbewerbschancen alternativer Anbieter im Endkundenbereich: "Insgesamt besteht jetzt eine Situation, die hoffen lässt, dass wir einen funktionsfähigen Mietleitungsmarkt in Deutschland herstellen, der allen Beteiligten Planungssicherheit gewährleistet." Die Bereitstellungsrückstände bei den Carrier-Festverbindungen, die "im vergangenen Jahr in die Tausende gingen", seien auch nach Berichten von Konkurrenten der Deutschen Telekom inzwischen weit gehend abgebaut. Bereits im Oktober 2001 hatte die Regulierungsbehörde die Telekom angehalten, die langen Lieferfristen für die Carrier-Festverbindungen, über die sich die Konkurrenz immer wieder beschwerte, zu verkürzen.
BT Ignite, Auslöser des Verfahrens gegen die Telekom, zeigte sich in einer ersten Reaktion über den RegTP-Beschluss äußerst erfreut: "Der Regulierer hat eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen und das illegale Verhalten der Telekom mit einem kraftvollen Federstrich gestoppt", meinte Wolfgang Essig, Regional-Manager der BT Ignite für Deutschland. "Der Beschluss der RegTP erhöht die Planungssicherheit für Wettbewerber und Kunden und wird rasch zur Belebung des weitgehend von der Telekom dominierten Breitbandmarktes führen", prophezeite Essig. Die Telekom dagegen war nicht gerade begeistert: "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen, weil Verbesserungen darin keinen Niederschlag finden", sagte ein Unternehmenssprecher. Die Telekom prüfe deshalb rechtliche Schritte. (jk)