Mobilfunkfrequenzen: EU-Kommission macht mehr Spektrum für 5G verfügbar

Die 900-MHz- und 1800-MHz-Bänder können künftig auch für 5G-Anwendungen genutzt werden. 2G, 3G und 4G sollen mittelfristig weichen. 5GHz-WLAN wird gestärkt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen

(Bild: Fit Ztudio/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die EU-Kommission hat eine Reihe sogenannter Durchführungsbeschlüsse zur Frequenzpolitik gefasst. Sie legt damit etwa fest, dass die Mitgliedsstaaten die 900-MHz- und 1800-MHz-Bänder auch für 5G-Anwendungen nutzbar machen können. Die sollen eine "bessere Konnektivität" für wichtige Dienste in den Bereichen Gesundheitsüberwachung, Diagnose und Pflege, intelligente Häuser und optimierter Energieverbrauch ermöglichen. Zudem könnte die vernetzte und automatisierte Mobilität mit sichereren sowie effizienteren Verkehrssystemen beflügelt werden.

Bisher versteigerte die Bundesnetzagentur hierzulande die vergleichsweise hohen Frequenzen um 3,6 GHz für 5G. Je höher der Bereich des zu vergebenden Spektrums ist, desto kürzer sind die Funkwellen und damit ihre Reichweite. Mit der Initiative will die Kommission so auch stärker Flächenfrequenzen, mit denen größere Gebiete abgedeckt werden können, für die neue Mobilfunkgeneration erschließen. Dem europäischen 5G-Aktionsplan zufolge sollen 5G-Netze bis 2025 alle städtischen Gebiete und wichtigen Verkehrswege abdecken.

Die EU-Gruppe für Frequenzpolitik hat bereits festgestellt, dass die für 2G, 3G und 4G harmonisierten, nun von der Kommission einbezogenen Frequenzbänder auch für 5G und künftige technische Mobilfunkentwicklungen nutzbar sein müssen. Die Aktualisierung der technischen und rechtlichen Bedingungen für das für GSM, UMTS und LTE genutztem Spektrum soll demnach dazu beitragen, "ein Umfeld zu schaffen, das für innovative Anwendungen offen ist".Widerstand dürfte aber vorprogrammiert sein, da etwa die Automobilindustrie für Notrufe per eCall teils noch auf 2G setzt. Auch Warnmeldungen bei Naturkatastrophen laufen oft über GSM.

Mit weiteren Beschlüssen will die Kommission die technischen Bedingungen für die Frequenznutzung für Geräte mit geringer Reichweite, die etwa bei intelligenten Transportsystemen eine wichtige Rolle spielen, und für WLAN im Bereich von 5GHz verbessern. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, mögliche Interferenzen mit anderen Geräten wie meteorologischen und militärischen Radaren zu verringern.

Mit der Entscheidung zum 5-GHz-Band stellt die Kommission klar, dass WLAN in Innenräumen in den drei Teilbändern 5150-5250, 5250-5350 und 5470-5725 MHz möglich ist. Hotspots im Freien können die Bereiche 5470-5725 und auch 5150-5250 MHz mit Einschränkungen nutzen. Auf nationaler Ebene sind drahtlose Verbindungen in Innenräumen von Zügen in den Frequenzbändern 5250-5350 und 5470-5725 MHz möglich.

Darüber hinaus können WLAN-Systeme an Bord großer Flugzeuge bis Ende 2028 weiterhin das 5-GHz-Band nutzen. Bis 2028 sollen ferner geeignete WLAN-Geräte, die im niedrigeren 6-GHz-Band betrieben werden, für den Einsatz in diesem Bereich auf dem Markt verfügbar sein. Diese Übergangsfrist soll die laufenden Investitionen schützen und der Luftfahrtindustrie genügend Zeit zur Anpassung geben. Die Mobilfunker beanspruchen den 6-GHz-Bereich aber auch. Schließlich befasst sich die Entscheidung mit Drohnen, die demnach nur das 5170-5250-MHz-Band nutzen können.

(bme)