Berufung im Fall Heise vs. Symicron zurückgewiesen

Symicron bleibt nun nur noch der Weg zum Bundesgerichtshof.

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Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung von Symicron kostenpflichtig zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Richter folgen damit dem Urteil aus der ersten Instanz. Im Dezember 2001 hatte das Landgericht Köln eine Klage von Symicron gegen den Verlag teils für unzulässig erklärt, teils abgewiesen. Die Richter sollten dem Verlag Heinz Heise untersagen, "die Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM" als Beilage zur Zeitschrift c't zu nutzen. Außerdem hatte Symicron Schadensersatz für die Nutzung des Begriffs verlangt. Die beiden Systemtools mit den beiden Namen befanden sich auf der c't-Shareware-Kollektion 2/2000, die der c't-Ausgabe 14/00 beilag.

Diese Entscheidung zeichnete sich bereits während der mündlichen Berufungsverhandlung ab. Prozessbeobachter hatten berichtet, dass die Richter die Argumentation und Beweisführung von Symicron nicht nachvollziehen wollten. Symicron hat nun noch die Möglichkeit, die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof auf dem Beschwerdeweg zu erreichen. Das geht jedoch nur, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Die Beschwerde muss bis einen Monat nach Zustellung des Urteils vorliegen. (anw)