Homeoffice-Pauschale: Kabinett beschließt steuerliche Hilfen in der Corona-Krise

Die zunächst für die Steuerjahre 2020 und 2021 eingeführte Pauschale fürs Heimarbeitende soll auch für das laufende Jahr gelten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 105 Kommentare lesen

Aus seinem Haus kommt das vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlichen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise: Bundesfinanzminister Christian Lindner am heutigen Mittwoch im Bundestag.

(Bild: Deutscher Bundestag)

Lesezeit: 2 Min.

Die Homeoffice-Pauschale wird für dieses Jahr verlängert. Das ist eine Konsequenz aus dem vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlichen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise, das die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Es muss noch durch Bundesrat und Bundestag.

Die Homeoffice-Pauschale war voriges Jahr eingeführt worden. Sie ist auf 600 Euro pro Jahr begrenzt, was 120 Arbeitstagen entspricht, und sollte erst einmal nur für 2020 und 2021 gelten. Bis dahin waren nur eigens eingerichtete Arbeitszimmer zu Hause absetzbar. Die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 bedeutet Steuermindereinnahmen von 980 Millionen Euro, wie das Bundesfinanzministerium im Entwurf für das Gesetz (PDF) vorrechnet. Alle Punkte des Gesetzes machen demnach 2,6 Milliarden Euro aus.

Es sieht weiter vor, dass besondere Annerkennungsleistungen für Pflegekräfte bis zu 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert, ebenso die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020, wenn eine Steuerberatung daran sitzt. Auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 sollen verlängert werden, aber kürzer.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unternehmen sollen erweiterte Möglichkeiten für die steuerliche Verrechnung von coronabedingten Verlusten mit Gewinnen der Vorjahre bekommen. Investitionsanreize sollen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten zum Beispiel für Maschinen Investitionsanreize setzen.

Die Finanzpolitik der Bundesregierung stehe weiterhin im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie, heißt es aus dem Finanzministerium. Priorität sei, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu wahren. Dabei diene das Steuerrecht als ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung der Konjunktur. Das Gesetz solle dafür wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen bündeln, die sehr schnell greifen und helfen sollen

(anw)