PDS will Filter an öffentlichen Internet-Zugängen verbieten

Einen entsprechenden Antrag hat die medienpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Angela Marquardt, im Bundestag eingebracht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die PDS spricht sich weiterhin für ein Verbot von Filtern an öffentlichen Internet-Zugängen aus. Nachdem Anfang des Jahres ein erster PDS-Antrag zu diesem Thema von den beiden Bundestagsausschüssen Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Familie, Jugend, Frauen und Senioren abgelehnt worden war, brachte die Fraktion jetzt im Rahmen der Nachbesserungen beim Jugendschutzgesetz erneut einen entsprechenden Antrag ein.

Im Bundestag begründete die medienpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Angela Marquardt, den neuen PDS-Antrag Zensur im Internet verhindern -- Kein Einsatz von Filtern an öffentlichen Terminals damit, dass beispielsweise Bürger, die auf den Internet-Zugang einer Bibliothek angewiesen seien, dann meist nur einen gefilterten, zensierten Ausschnitt aus dem Netz zu Gesicht bekämen. "Informationsfreiheit besteht dann nur für den, der einen eigenen Online-Anschluss hat -- es droht somit eine digitale Spaltung", verdeutlichte Marquardt.

Weiterhin will die PDS verhindern, dass Netzbetreiber Filter schon in den Backbones einsetzen. Auch soll von staatlicher Seite jede Entwicklungsförderung von Filter-Techniken eingestellt werden. Werden dennoch Filter eingesetzt, so Marquardt, müsse umgehend eine Kennzeichnungspflicht für jede einzelne Filter-Anwendung greifen. Das solle dann auch für nutzerautonome Anwendungen -- also nicht netzseitig bei den Zugangsanbietern vorinstallierte Web-Reinwascher -- gelten, verdeutlichte die jüngst wegen ihrer angeblichen Stasi-Vergangenheit in die Schlagzeilen geratene PDS-Politikerin.

Marquardt äußerte sich auch skeptisch zu der häufig als Wunderwaffe des Jugendschutzes ins Feld geführten Lösung der International Content Rating Association (ICRA). Führende Online-Dienste und Internet-Unternehmen wie AOL, MSN und Yahoo nutzen das ICRA-System, das auf einer Selbsteinstufung von Homepage-Inhabern beruht. Die Betreiber der Websites müssen bei der ICRA eine kostenlose Registrierung vornehmen, bei der die Site über einen detaillierten Fragebogen kategorisiert und hinsichtlich ihrer potenziellen Jugendgefährdung eingestuft wird.

Das ICRA-System funktioniere eben nicht nur über das eigenständige Einstellen bestimmter Filterkriterien, erklärte die PDS-Politikerin. Vielmehr würden auch serverseitig Negativ-Listen geführt, die das Ausblenden bestimmter Seiten zur Folge hätten. Da die Listen nicht einsehbar seien, könne niemand kontrollieren, welche Seiten gesperrt würden; die Anbieter gesperrter Seiten hätten keinerlei Möglichkeit einer Beschwerde. Eltern könnten mit dem ICRA-Filter zwar selbst bestimmen, welche Negativ-Liste sie sperren wollen, doch müssten Sie den Anbietern der Listen blind vertrauen. "Die beteiligten Unternehmen werden Filterkriterien wie Gewalt und Nacktheit sicherlich akzeptieren. Ein Kriterium das 'Verführung zum Konsumrausch' heißt, werden uns diese Unternehmen aber bestimmt nicht anbieten", schloss Marquardt. (pmz)