Bundesagentur schätzt Kosten coronabedingter Kurzarbeit auf 46 Milliarden Euro

Die Kurzarbeit in Deutschland während der Corona-Krise war kostspielig. Die erleichterten Regeln dafür werden verlängert, Qualifizierung ist aber Bedingung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 55 Kommentare lesen

(Bild: Lu Wenjuan / shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesagentur für Arbeit schätzt die voraussichtlichen Gesamtkosten der coronabedingten Kurzarbeit auf 46 Milliarden Euro. "Die Kurzarbeit hat uns seit Anfang 2020, als die Corona-Krise ausbrach, bisher rund 42 Milliarden Euro gekostet. Sollte die Krise in diesem Jahr zu Ende gehen, dürften es am Ende vielleicht 46 Milliarden Euro gewesen sein – aber die sind gut angelegtes Geld", sagte Agentur-Chef Detlef Scheele der Rheinischen Post (Samstag). "Der Anstieg der Arbeitslosenzahl wäre bis zu drei Mal teurer geworden."

heise jobs – der IT-Stellenmarkt

Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:

Die Zahlen bei der Kurzarbeit gingen nicht so hoch, wie die Bundesagentur zu Beginn der vierten Corona-Welle im November noch prognostiziert habe, sagte Scheele. In den vergangenen beiden Monaten habe es jeweils 25.000 Anzeigen gegeben. "Im Jahresschnitt steuern wir auf gut 300.000 Menschen in Kurzarbeit zu", bekräftigte Scheele bisherige Prognosen. Das Defizit der Bundesagentur werde am Jahresende allerdings über der Summe von einer Milliarde Euro liegen.

Nach Angaben von Ende Januar hat die Corona-Krise die Bundesagentur bisher insgesamt rund 52 Milliarden Euro gekostet. Sie wird nach Einschätzung ihrer Finanzchefin Christiane Schönefeld lange Zeit brauchen, um nach den Corona-Jahren wieder eine Rücklage zur Krisenabwehr aufzubauen. Im Haushalt 2022 klaffe noch eine Lücke von 1,3 Milliarden Euro, sagte sie Ende Januar. Frühestens von 2023 an könne wieder Geld angespart werden.

Betriebe können ihre Beschäftigten nun auch weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken: Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Über den 31. März hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit. So reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Verlängert wurden auch erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Kurzarbeit als international beispielgebendes Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise. "Wir haben in der Corona-Krise insgesamt über drei Millionen Arbeitsplätze gesichert."

Heil verteidigte, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet werden sollen. Die Regierung müsse auch ein bisschen auf die Kasse schauen. Die Beiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Union und Linke kritisierten diesen Schritt, ebenso wie den ebenfalls beschlossenen Wegfall der Zeitarbeit aus der Regelung zur Kurzarbeit.

Heftige Kritik am Wegfall der hälftigen Beitragserstattung kam auch von der Arbeitgebervereinigung BDA – dieser sei entgegen dem eindeutigen und gemeinsamen Votum der Sozialpartner beschlossen worden. "Kurzarbeit darf kein Dauerinstrument sein", so die BDA. Die "notwendige Unterstützung" dürfe aber auch nicht zu früh enden.

(tiw)