EU-Arbeitsgruppe sieht Probleme beim internationalen Datenschutz

Im Vergleich zu den USA ist der Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU stärker reglementiert.

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Von
  • Sven Hansen

In dem Papier mit dem griffigen Titel "Arbeitspapier über die Frage der internationalen Anwendbarkeit des EU-Datenschutzrechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet durch Websites außerhalb der EU" beschäftigt sich die "Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" mit der Frage, auf welche Weise die strengen EU-Auflagen zum Datenschutz auch außerhalb der EU durchgesetzt werden können.

Besonders problematisch ist dabei die zunehmende Verbreitung von Tracking-Software, mit der Unternehmen das Verhalten von Computer-Nutzern analysieren wollen. Dabei weisen die Datenschützer darauf hin, dass schon "harmlose" Player-Software für digitale Musik Daten über das Hörverhalten des Konsumenten sammelt. Player wie die MusikMatch Jukebox oder der Realplayer, die über Gracenotes CDDB2-Dienst Informationen zu einer eingelegten Audio-CD aus dem Internet beziehen, erlauben Gracenote das Anlegen von Hörerprofilen.

Das Sammeln von personenbezogenen Daten, in den USA vollkommen legal, wird in der EU vor dem Grundsatz der Datenvermeidung eher kritisch beäugt. Die Begrenzung von "E.T.-Programmen", benannt nach Spielbergs Alien, der nach dem Sammeln von Informationen nur noch "nach Hause telefonieren" wollte, ist daher das erklärte Ziel der EU-Datenschützer. Die gerichtliche Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen ist jedoch mangels internationaler Rechtsinstanz schwer möglich. Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, in den USA stärker für die Einhaltung europäischer Datenschutz-Standards zu werben. (sha)