Niederlande: Strafe für Lootboxen in EAs FIFA aufgehoben

EA muss doch keine Strafe für FIFA-Lootboxen zahlen. Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hat das Urteil eines Bezirksgerichts aufgehoben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 20 Kommentare lesen
Virtueller Fußballspieler

(Bild: Electronic Arts)

Lesezeit: 2 Min.

Eine Strafe wegen illegalen Glücksspiels gegen den Videospielhersteller Electronic Arts (EA) ist in den Niederlanden aufgehoben worden. Bei den Lootboxen in EAs Fußballspiel FIFA handele es sich nicht um lizenzpflichtiges Glücksspiel, so die Begründung des obersten Verwaltungsgerichts der Monarchie. Es hebt mit der Entscheidung vom 9. März (Az. 202005769/1/A3) eine vom Bezirksgericht Den Haag verhängte Strafe auf.

Die umstrittenen Lootboxen in dem Fußball-Videospiel heißen offiziell Ultimate Team Card Packs. Sie können gegen die Spielwährungen FUT Coins oder FIFA Coins gekauft werden. Erstere Spielwährung erwerben Teilnehmer vor allem durch fleißiges Spielen, letztere können sie mit echtem Geld kaufen. Die Lootboxen enthalten virtuelle Fußballspieler, wobei Teilnehmer vorher aber nicht wissen, welche.

Nach Ansicht des obersten Verwaltungsgerichts ist diese Vertriebsmethode kein isoliertes Spiel. Die Tatsache, dass die Lootboxen während des Spielens nicht geöffnet werden können, mache sie nicht zu einem separaten Spiel. Die Lootboxen würden dem Spiel lediglich ein Glückselement hinzufügen, heißt es in der Begründung weiter. Also hätte die Glücksspielbehörde (Ksa) keine Strafen gegen EA verhängen dürfen.

Auch der Schwarzmarkt-Handel sei von beschränkter Bedeutung, da es sich dort in der Regel um den Verkauf ganzer Konten inklusiv des Spiels handele; die virtuellen Fußballspieler können nicht einzeln der eigenen Mannschaft oder dem eigenen Konto hinzugefügt werden.

Die Ksa hat die Lootboxen 2019 als illegales Glücksspiel eingestuft und Strafen von 250.000 Euro pro Woche bei einem Höchstbetrag von fünf Millionen Euro gegen EA verhängt. Die Geldstrafe richtete sich gegen eine Schweizer Tochtergesellschaft von EA sowie den Mutterkonzern selbst, wodurch die Strafsumme verdoppelt werden konnte.

Im Oktober 2020 fällte nach eingereichter Beschwerde seitens EA das Bezirksgericht in Den Haag sein Urteil gegen den Konzern und gab der Ksa recht. Im Sinne des Wett- und Glücksspielgesetzes handele es sich um Glücksspiel, so die damalige Begründung. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts seien die Strafzahlungen nun vom Tisch. In einem gleichartigen Streit um Lootboxen mit Belgien hat EA nachgegeben und 2019 die Option, Lootboxen gegen Echtgeld zu kaufen, entfernt.

(bme)