Autonomie für eigene Tempolimits: 100 deutsche Kommunen unterstützen Initiative

Der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" sind schon 100 Gemeinden beigetreten. Sie wollen Tempolimits selbst verhängen dürfen.

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(Bild: DVR)

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Von
  • Florian Pillau

Seit Juli 2021 sind 100 Städte und Gemeinden der bundesweiten Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beigetreten. Das berichten die Städteinitiative und Agora Verkehrswende.

Die Initiative der Kommunen möchte die Bundesregierung dazu bringen, ihnen die Entscheidung über innerorts gültige Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuräumen. Damit bekämen sie die Möglichkeit, auch ohne die bisher nötige Feststellung besonderer Gefahrenstellen wie etwa Schulen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Gestartet wurde die Initiative im Sommer 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm. Dabei gehe es um Lebensqualität in unseren Städten und nicht um verkehrspolitische Ideologie.

Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin der Stadt Aachen und Sprecherin der Städteinitiative, betont: "Niedrigere Geschwindigkeiten wie Tempo 30 können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, städtebauliche, verkehrliche und umweltbezogene Ziele im Sinne einer lebenswerten Stadt zu erreichen."

(Bild: Agora Verkehrswende)

Das geltende Straßenverkehrsrecht erlaubt die Ausweisung von Tempolimits lediglich abschnittsweise und nur, wenn Gefährdungen nachgewiesen werden können. Laut Koalitionsvertrag sollen nun aber "neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen". Auf die Umsetzung dieser Festlegung in Straßenverkehrsrecht dringt und hofft die Initiative.

Die Denkfabrik Agora Verkehrswende berät die Städteinitiative auf diesem Weg und begründet ihren Vorstoß mit den Worten: "Städte und Gemeinden können die Lage vor Ort am besten einschätzen."

(fpi)