Gericht weist Klage gegen Infomatec-Manager zurĂĽck [Update]
Ein Kleinaktionär, der geklagt hatte, geht nun leer aus -- ein weiteres Verfahren ist noch anhängig.
Der Augsburger Zivilsenat hat die Schadenersatzklage eines Kleinanlegers gegen zwei ehemalige Infomatec-Vorstände zurückgewiesen. Damit hob das Gericht ein Urteil des Landgerichtes auf, demzufolge dem Mann im September 2001 rund 51.000 Euro zugesprochen worden waren. Bereits zuvor waren sechs Kleinaktionäre mit ihrer Klage wegen falscher Pflichtmitteilungen vor dem Oberlandesgericht gescheitert. Ein weiterer Prozess in der gleichen Sache ist noch anhängig.
Das Gericht wertete die Pflichtmitteilung der Infomatec vom Mai 1999 zwar als falsch. Außerdem habe es nicht daran gezweifelt, dass zumindest einer der beiden verklagten früheren Unternehmensvorstände dies wusste, sagte Anwalt Klaus Rotter, der den Kleinaktionär vertrat, gegenüber dpa. Dennoch lehnte der Zivilsenat eine sittenwidrige Schädigung ab. Auch aus dem Börsengesetz lasse sich kein Schadenersatzanspruch ableiten, da es den Kapitalmarkt und nicht einen einzelnen Anleger schütze, begründete das Gericht die Entscheidung.
Die Aktionäre aus ganz Deutschland fordern von den beiden Ex-Managern Gerhard Harlos und Alexander Häfele Schadenersatz für die Verluste durch den Kauf der Aktien. Das Software-Unternehmen Infomatec wurde unterdessen zerschlagen. (tol)